durbanZA
11.10.2006, 18:00 Uhr
zu: Radwege und Vorfahrt
Was ist denn der gelbe Punkt?
Befindet sich an der Stelle überhaupt ein vorfahrtgebendes Zeichen? Wenn dem so ist, wenn also der Verkehr auf der Straße Vorfahrt hat, so hast Du auch Vorfahrt, da es sich um einen fahrbahnbegleitenden Radweg handelt.
Findet sich kein solches Verkehrszeichen an der Stelle, ist die Vorfahrtsituation widersprüchlich und unzulässig.
niffler
11.10.2006, 18:57 Uhr
zu: Radwege und Vorfahrt
Vielen Dank schonmal :)
ja das ist Vorfahrtsschild. Aber mich macht noch eins stutzig: Der Radweg ist NICHT auf der Straße sondern auf dem Bürgersteig! Also als Radfahrer seh ich das Vorfahrtsschild garnich weil es für mich auf der Linken seite steht.
Macht das ein unterschied?
Übrigens ich frag weil ich jeden tag eine Fahrradweg runterfahre und mir da ständig autos die vorfahrt nehmen... Naja heute war es ein Polizeiauto... nach einer etwas widersprüchlichen Handbewegung bin ich dann weiter gefahren...
Warnecke
11.10.2006, 21:56 Uhr
zu: Radwege und Vorfahrt
@Kahleberger
Was hat Deine Antwort mit der Frage zu tun ??
Sören
12.10.2006, 08:28 Uhr
zu: Radwege und Vorfahrt
Das Spiegelei heißt Vorfahrtstraße nicht Vorfahrtfahrbahn. Deswegen hat man auf der ganzen Straße Vorfahrt und dazu gehört auch der Radweg.
Daß Verkehrsschilder für Radweg nicht unbedingt gut zu sehen sind, ist eine andere Frage.
Ein Tipp: Wenn es kein benutzungspflichtiger Radweg ist, nehme die Fahrbahn. Da ist es viel unwahrscheinlicher, daß Dir die Vorfahrt genommen wird.
durbanZA
12.10.2006, 17:56 Uhr
zu: Radwege und Vorfahrt
Moment, moment, was heißt "Die Radfahrer fahren auf dem Bürgersteig"? Handelt es sich um einen Fußweg, auf dem Radfaherer lediglich geduldet sind, ist die Frage nicht so eindeutig zu beantworten.
Diese Frage wird gerade noch von deutschen Gerichten erörtert.
» Deswegen hat man auf der ganzen Straße Vorfahrt und dazu gehört auch der Radweg.
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Das wollte ich sagen, und Sören hat es auf den Punkt gebracht :)