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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikerboi88
05.09.2006, 18:06 Uhr

2. mal mit Alkohol !

Hallo zusammen,
Ich wurde vor 2 Wochen leider schon wieder von der Polizei angehalten ....
beim erstenmal waren es 0,65 Promille dafür bekam ich 25 Sozialstunden und so Verkehrsunterricht und beim 2.mal hatte ich 0,8 ....
ich bin bald 18 und habe demnächst meine Füherschein Prüfungen abgelegt.
was meint ihr was kommt da auf mich zu ? ein monat fahrverbot ? ( das meinte der polizist weil es nur ein Verkehrsdelikt o.ä. warn ... )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2006, 18:28 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

ähem... mit was für einem Verkehrsmittel wurdest Du denn aufgehalten?
War es eine Routinekontrolle oder was war der Grund für das Anhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.09.2006, 18:59 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

aufgrund des names bikerboi handelt es sich mit großer wahrscheinlichkeit um einen roller oder um eine 125er ...

naja, pech für dich, dass du angehalten wurdest, vielleicht lernst du auch mal dass man nicht alkoholisiert am straßenverkehr teilnimmt ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h