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19.06.2006, 14:18 Uhr

Maximale Dauer der Probezeit ?

Hallo,

folgende Frage: Wie lang kann die Probezeit maximal sein, genau 4 Jahre oder +/-, also ab welchem Datum wird diese gerechnet?

Beispiel:
Unter 4a würde 01.01.2000 stehen, unter 14. (10.) 10.03.2000. Kurz vor Ablauf der Probezeit begeht Person A einen A-Verstoß, es passiert das Übliche und er absolviert die Nachschulung im August-September 2002.

Endet die 4-jährige Probezeit nun am 01.01.2004, 10.03.2004 oder im September 2004?

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19.06.2006, 15:31 Uhr

zu: Maximale Dauer der Probezeit ?

Das Ausstellungsdatum des Führerscheins ist eigentlich völlig irrelevant und kann Wochen oder Monate vor dem Erteilungsdatum liegen. Die Probezeit endet spätestens 4 Jahre nach Erteilung der ersten Fahrerlaubnis.

Ob ein Verstoß mitten in der Probezeit begangen wird oder ganz knapp vor deren Ablauf, ist ebenfalls unerheblich. Ebenso die Tatsache, dass das Aufbauseminar evtl. erst nach Ablauf der Probezeit gemacht wird.

In deinem obigen Beispiel endet die Probezeit also mit Ablauf des 10.03.2004.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Babelfisch
19.06.2006, 15:54 Uhr

zu: Maximale Dauer der Probezeit ?

Nur zu Danken :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

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