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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisia
19.06.2006, 21:35 Uhr

falschparken

morgen!

habe heute einen strafzettel für falschparken bekommen! Allerding stand mein Auto direkt vor einem Parkverbotsschild. Und zwar so dass die längere Hälfte des Autos im verbotsfreien Gebiet stand. Gibt es da eine Regelung? Kann ich da irgendwas machen?

Gruß
chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.06.2006, 22:09 Uhr

zu: falschparken

Das Fahrzeug darf auch nicht teilweise im Park- oder Haltverbot stehen. Ein Schild "Parkverbot" gibt es übrigens nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

Zum Überholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind