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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zootboy
22.03.2006, 18:03 Uhr

Prüfbescheinung abholen

Tach zusammen
hab gerade, zu meiner Freude, meine praktische Prüfung bestanden....
Das Straßenverkehrsamt, wo ich jetzt meine Prüfbescheinung abholen soll (ich hab den führerschein mit 17) hat nur morgens geöffnet...
Kann ich mit einer Vollmacht meine Mutter dahin schicken, damit die die Prüfbescheinung ausgehändigt bekommt, oder muss ich selber dahin?
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
22.03.2006, 18:59 Uhr

zu: Prüfbescheinung abholen

Soweit ich weiß ist das mit einer Vollmacht für deine Mutte möglich.

Aber unter uns, für den Führerschein kann man auch mal die erste Stunde fehlen finde ich :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
22.03.2006, 19:02 Uhr

zu: Prüfbescheinung abholen

Ich denke mal, da du noch gar nicht volljährig bist, darf deine Mutter den Schein auch ohne Vollmacht abholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen