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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
15.01.2006, 02:16 Uhr

Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Moin,
ich habe am 15.01.2004 meinen Führerschein bekommen. Bis wann bin ich in der Probezeit, bis zum 15.1.0 Uhr, oder bis zum 15.1. 24 Uhr?

Bin ich also schon raus aus der Probezeit?

Bitte schnell antworten, ich muss am 15., also heute noch 500 km fahren :-)

Gruß, autokanzler

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
15.01.2006, 03:10 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Hallo Autokanzler,


Du solltest auch auf dieser Strecke die 20 km/h nicht überschreiten, dies könnte böse Konsequenzen haben... ;-)

Erst in der Nacht vom 15. zum 16. bist Du aus Deiner Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.01.2006, 11:24 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Aber wenn man bedenkt, daß 2004 ein Schaltjahr war hast du ja schon einen Tag mehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
20.01.2006, 09:28 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Fristberechnung:

§ 31 Abs. 1 VwVfG bzw. entsprechende Landesrechtliche Vorschriften i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Der Tag der Erteilung der FE wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 2 BGB, Ereignisfrist). Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages, der dem Tag vorhergeht, der in der Bennennung dem entspricht, andem die FE erteilt wurde. Auf Schaltjahre kommts nicht an, ein Jahr ist ein Jahr. Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr. Huch, ist ja schon der 20. ;-) Naja, aber immerhin was gelernt ;-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2006, 13:19 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

» Fristablauf damit 15.01., 23:59 Uhr«

Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen genannt, aber dann lässt du die Probezeit einfach eine Minute zu früh enden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
20.01.2006, 15:36 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

>Jetzt hast du so schön die Rechtsgrundlagen
>genannt, aber dann lässt du die Probezeit >einfach eine Minute zu früh enden

Na, das ist wohl eher ne philosophische Frage als eine rechtliche ;-). Als "Ablauf des Tages" würde ich persönlich den letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb des ablaufenden Tages verstehen, also 23:59:59,9999 usw. Aber die Frage ist wohl eher von akademischem Interesse ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2006, 17:45 Uhr

zu: Probezeit - bis 0 - oder bis 24 Uhr?

Sicher ist das eine rein akademische Frage, aber anstatt "23:59:59,9999" kann man einfach 24 Uhr sagen. Auch wenn es wohl sehr selten vorkommt, aber wenn jemand am letzten Tag seiner Probezeit um 23:59 Uhr geblitzt wird, dann droht ihm noch ein Aufbauseminar, was eine Minute später eben nicht der Fall wäre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

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