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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChackZz
20.01.2006, 12:00 Uhr

Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo,
ich habe heute morgen (20.01.06) meine Prüfung(Klasse B) bestanden. Nun hat der Prüfer auf dem Führerschein aber 20.12.06 eingetragen. Nun meine Fragen:
Muss das geändert werden? Wenn ja, wo? Ist der Führerschein trotzdem gültig, kann das probleme geben, beispielsweise bei einer Führerscheinkontrolle der Polizei?

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20.01.2006, 15:03 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Ich hab nur Angst, das es nachher heißt, ich wäre ohne gültigen Führerschein gefahren. Ich werde auf jedenfall Montag mal beim TÜV anrufen und mal nachfragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
21.01.2006, 00:10 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo ChackZz,

Du bist ja auch ohne gültigen Führerschein gefahren... ;-)

Aber strafrechtlich relevant ist ausschließlich, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Und das bist Du seit heute. Das wird im Kontrollfalle natürlich im Zentralrechner nachgeforscht und da stehst Du drin.

Der falsche FS ist Sache der Behörden. Im Ausland würde ich damit allerdings auch nicht fahren...

Gruß

Ka-Fahrer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-101-B

Der Pkw, der aus dem Feldweg kommt

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn