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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jeannette
27.12.2005, 10:44 Uhr

0,9 Promille

hallo, kurze Frage, wenn man bei einer Verkehrskontrolle mit 0,9 Promille erwischt wird und man ist nicht mehr in der Probezeit, bzw schon an die 50 Jahre, dann passiert was??

Also das letzte vergehen ist schon über 10 Jahre her, ich denke das ist auch noch wichtig, bzw schon verjährt.

Habe schon in anderen Beiträgen gesucht, aber so kommt es nicht vor.

danke für die Antwort an alle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.12.2005, 15:59 Uhr

zu: 0,9 Promille

Wenn man ohne auffällige Fahrweise in eine Routinekontrolle geraten ist, dann ergeben die 0,9 Promille einen Monat Fahrverbot, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und 4 Punkte in Flensburg.

Ich gehe davon aus, dass die 0,9 Promille die Blutalkoholkonzentration ist und nicht die Atemalkoholkonzentration.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben