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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:07 Uhr

zu: Unfall - wie verhalten?

Hallo Benny,


meines Erachtens ist Polizei in der Tat überflüssig! ALLERDINGS: Ich würde mir die "Schuld" des Gegners oder wenigstens den Unfallhergang direkt vor Ort schriftlich vom Unfallgegner bestätigen lassen. Wenn die Schuld ungewiss ist, wenigstens gegenseitig einen Schrieb ausstellen, ausdem hervorgeht, daß Eure Autos sich "geküsst" haben.

OK, bringt Dir jetzt aber auch nichts... daher: Rechtlichen Beistand holen. Bist Du Mitglied im ADAC? Dann hättest Du meines Erachtens wenigstens die Erstberatung kostenlos.

Möglich wäre sicherlich auch der Weg über einen Gutachter. Es müsste bestimmt festzustellen sein, daß auch der Benz einen Crash an Stelle XY hatte (selbst wenn der Schaden behoben wurde).
Also, Gutachter aufsuchen, Gutachten erstellen lassen, Rechtsanwalt aufsuchen -> Benzfahrer anzeigen und die Sache seinen Lauf nehmen lassen.


ACHTUNG! Dies ist meine ganz persönliche Antwort "Aus dem Bauch heraus". Für Richtigkeit wird keine Haftung übernommen ;-)



Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:08 Uhr

Rechtsschutz

Nachtrag:

Besorg' Dir für die Zukunft mal eine Rechtsschutz-Versicherung.
Die Gothaer bietet gemeinsam mit der Roland Versicherung eine Fahrer-Rechtsschutz-Versicherung für junge Leute an. Kostet mich im Jahr gerade mal 30€ und ein paar Zerquetschte

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

In niedrigeren

In höheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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