frank_s
23.12.2005, 10:38 Uhr
Linksabbiegen an zwei gegenüberliegenden Ausfahrten
Hallo,
folgende Situation: eine Durchgangsstraß, auf der einen Seite eine Parkplatzausfahrt, gegenüber davon auch eine. Ich fuhr also vom Parkplatz auf die Straße und wollte nach links. Nach rechts konnte man schlecht sehen, also bin ich ganz langsam vorwärts und hab' auch noch mal angehalten und nach rechts geschaut.
In diesem Moment kam aus der Parkplatzausfahrt gegenüber ein Auto und wollte genau in die Einfahrt, aus der ich gerade kam. Er dachte, daß ich ihn schnell noch durchfahren lasse - weil ich ja schon auf der Straße stand. Ich habe aber gerade nach rechts geschaut, ob da was kommt (links war weit einsehbar alles frei). Dann bin ich losgefahren - und natürlich kam es zum Zusammenstoß.
Die Polizei sag nun in einem Bußgeldbescheid über 75 EUR, daßich Schuld bin - Linksabbieger müssen wart. OK , daß ist auch so - aber sieht die Lage an Ausfahrten nicht etwas anders aus? Muß nicht derjenige warten, der auf die Straße auffahren will? Und ich selbst war ja schon AUF der Straße.
Soll ich den Bußgeldbescheid anfechten?
Freue mich über alle Tips zu dieser Frage.
Frank S.
durbanZA
23.12.2005, 12:01 Uhr
zu: Linksabbiegen an zwei gegenüberliegenden Ausfahrten
Wer links abbiegen will, darf erst fahren, wenn eine Gefährdung und Behinderung Entgegenkommender ausgeschlossen ist (§ 9 StVO).
Diese Pflicht hastDu leider offensichtlich verletzt, weshalb an der Strafe nichts zu beanstanden ist.
Vorrang vor dem Linksabbieger hättest Du nur, wenn er über einen abgesenkten Bordstein in die Straße einfahren würde, während Du von einer normalen Straße kommst (§ 10).