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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
04.12.2005, 11:52 Uhr

---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

Also ich stelle euch jetzt mal ne frage, die selbst mein Fahrlehrer mir net beantworten konnte, also darf ich eigentlich mit einer begleitperson fahren wenn sie a. während dem fahren schläft und b. wenn sie betrunken ist? bräuchte antworten und wenns geht erklärungen danke im voruas

mfg deMario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
04.12.2005, 13:56 Uhr

zu: ---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

zu dem schlafen: wozu ist der begleiter dann überhaupt da???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
04.12.2005, 15:20 Uhr

zu: ---->Wichtige frage zum führerschein ab 17 !!!!!!!!

Gute Frage, nächste Frage!

Soweit mir bekannt ist, gibt es bis jetzt lediglich einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen). Den findet man hier.

Das heißt, eine gesetzliche Grundlage zur Ahndung von Auflagenverletzungen des Begleiters gibt es bislang noch nicht. Und wenn, dann erfährt es die Polizei wieder mal als Letztes. Klingt zwar komisch, ist aber so.

So wie es aussieht, werden die Verstöße gegen die Auflagen des Begleiters an den § 24a StVG angelehnt (0,5 Promille-Gesetz). D.h., der Begleiter wird aller Wahrscheinlichkeit nach die gleichen Folgen zu "erleiden" haben, als wäre er selber gefahren. Also ohne die Bedingung "Sie führten ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluß von...", sondern mit entspr. abgeändertem Wortlaut.
Abgesehen davon wird eine Person belangt werden, die sich fälschlich als Begleitperson ausgibt. Vorgesehen sind dafür 50 Euro und 1 Punkt.
Wenn ich nähere / neuere Infos erlangen sollte, werde ich sie hier posten.

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