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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hägar
03.12.2005, 12:32 Uhr

Baustellenampeln

Hallo!
Ist es richtig, dass Baustellenampeln nur "empfehlenden Charakter" haben, ich sie also ohne jedwede Strafe ignorieren darf wenn der Gegenverkehr dies zulässt.
Danke für alle Antworten im Voraus.
Hägar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hägar
03.12.2005, 13:54 Uhr

zu: Baustellenampeln

Hallo!
So ganz bin ich damit noch nicht zufrieden...Ich hab' nochn mal gewühlt: Also früher (vor ca. 20 Jahren) war das tatsächlich so, dass Baustellenampeln nur "empfehlenden, verkehrsregelnden Charakter" hatten. Meistens macht es natürlich Sinn sich daran zu halten....
Aber wo steht das Gegenteil beschrieben ?
Gruß Hägar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
03.12.2005, 14:01 Uhr

zu: Baustellenampeln

» Aber wo steht das Gegenteil beschrieben ? «

Na in §37 STVO. Rot bedeutet halt. Eine Ausnahme für Baustellen gibt es nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
03.12.2005, 14:38 Uhr

Quatsch

Hallo,

"Also früher (vor ca. 20 Jahren) war das tatsächlich so..."

Das ist absoluter Quatsch. Ich habe seit 30 Jahren den Führerschein und Baustellenampeln waren während der Zeit immer verbindlich.

Gruß

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
03.12.2005, 14:49 Uhr

zu: Baustellenampeln

halt es gibt glaub eine ausnahme:
wenn die ampel vorschriftswidrig aufgestellt wurde hat sie keine gültigkeit.
bin aber nicht ganz sicher. würde aber mich immer dran halten, da man immer erst hinterher weiss ob die ampel korrekt aufgestellt ist.
da war auch mal ein urteil, da ging es allerdings um ein verkehrszeichen, dass die gemeinde falsch auf den boden gemalt hat (entsprach nicht der norm).


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2005, 15:49 Uhr

zu: Baustellenampeln

ok, tolu, stimmt soweit, daß du dann für einen Rotlichtverstoß nicht belangt werden kannst... aber wie soll eine rechtswidirge Aufstellung aussehen? Ampel auf dem Kopf?

Und im Schadensfall kannst Du Dich nicht darauf berufen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2005, 16:37 Uhr

zu: Baustellenampeln

kahleberger hat das ausgedrückt, was ich nicht formulieren konnte :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hägar
03.12.2005, 20:15 Uhr

zu: Baustellenampeln

Antwort auf "MrMurphy 03.12.05, 14:38 Uhr ...Quatsch"

Hallo MrMurphy!
30 Jahre Führerschein heißt doch nicht alles wissen, oder ?
Heute müssen Baustellenampeln vermutlich nach der StVO beantragt und genehmigt werden. Wenn ich den Gegenverkehr nicht gefärde, kann ich trotzdem bei Rot durchfahren und die Folgen sind nicht gar sooooo arg.
Früher konnte jede Straßenbauklitsche ohne Genehmigung eine Ampel aufstellen. Es bestand anfangs nicht einmal eine Anzeigepflicht. Die Ampeln unterlagen somit nicht der StVO und hatten daher nur "empfehlenden Charakter". Das war einfach so, auch wenn sich kaum einer getraut hat das ROT zu ignorieren. Kann allerdings schon länger als 20 Jahre her sein. Ich wollte hier eigentlich nur wissen, ob und wann aus der Anzeigepflicht eine Genehmigungspflicht geworden ist.
QUATSCH ist keine Auseinandersetzung mit dem Thema sondern ein Totschlagargument, welches hier auch noch falsch ist.
MfG
Häger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.12.2005, 21:15 Uhr

zu: Baustellenampeln

"Wenn ich den Gegenverkehr nicht gefärde, kann ich trotzdem bei Rot durchfahren und die Folgen sind nicht gar sooooo arg."


das ist falsch. Dich treffen die gleichen FOlgen wie bei jeder anderen Ampel auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
03.12.2005, 22:34 Uhr

zu: Baustellenampeln

Um Kahleberger zu ergänzen, möchte ich fragen woran man eine Baustellenampel erkennt. Am Leipziger Hauptbahnhof wird derzeit ganz groß gebaut. Dort kreuzen 5 Bundesstraßen und zig Straßenbahnlinien. Es sind ausnahmslos transportable Ampelanlagen in Betrieb, sicher Baustellenampeln. Da komme ich am Montag ja wesentlich schneller auf Arbeit. Bisher hatte ich dort immer rot. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
04.12.2005, 07:38 Uhr

zu: Baustellenampeln

wie auch alle anderen Verkehrszeichen, die nur für Fahrschüler aufgebaut sind, sowie die Regelung nur mit 0,5 Promille fahren zu dürfen die auch nur von Fahranfänger befolgt werden muß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
04.12.2005, 15:27 Uhr

zu: Baustellenampeln

»...sowie die Regelung nur mit 0,5 Promille fahren zu dürfen «

Muß man dann auch immer etwas Alkohol mit sich führen, damit man diese Regelung erfüllen kann? Und wie soll ich es schaffen, die 0,5 Promille so genau hinzubekommen? Und wenn der Wert während der Fahrt dann wieder fällt? Dann dürfte ich ja gar nicht weiterfahren...
Wer bezahlt mir dann die Entziehungskur...
Fragen über Fragen..

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

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Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind