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 Kevinst
13.10.2005, 21:35 Uhr
Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Hallo!
Ich habe vor 2 Tagen Motorradprüfung gehabt. Da ich immer Probleme mit den Grundfahraufgaben hatte, haben wir die kurz vorher nochmal geübt. Leider habe ich bei der Vollbremsung die Maschine hingeschmissen (Räder haben blockiert). Ein Blinker ist dabei zu Bruch gegangen. 1 Monat zuvor habe ich ihm schonmal einen kaputt gemacht, als ich das Teil bei ner Parkhausausfahrt hingelegt hab (war steil, kurvig und eine Betonabsperrung und ich war ewig nicht mehr gefahren :( ).
Direkt als ich das Teil hingelegt hab (kurz vor der Prüfung) meinte er dass das schon klar ist, dass ich das bezahle. Ich war erstmal frustriert das Teil hingeworfen zu haben - so kurz vor der Prüfung. War mir da auch egal.
Hab dann allerdings bestanden. Meine Motorradrechnung betrug 880€. Er meinte ich soll ihm 900€ zahlen, dann wäre das ok mit dem Blinker und ich würde günstig damit wegkommen.
Habe dann das Geld bezahlt. Allerdings meinen jetzt alle ich hätte das nicht bezahlen müssen. Ich dachte mir das auch und hab ihn gefragt, ob er nicht versichert sei. Er meinte "Doch, Teilkasko ab 300€"....ist das mein Problem? Was würdet ihr machen? Soll ich meinen Vater nochmal reinschicken und die 20€ zurückholen lassen? :)
Der Kerl ist sowieso ein Riesenarschloch. Lästert vor anderen Fahrschülern was für ein Scheidungskind ich doch wäre, und mich benehme wie ein Hauptschüler (gehe aufs Gymnasium)....macht mich eben schlecht vor all den anderen.
Was würdet ihr tun?
Viele Grüße,
Kevin
 Norbert Veith
13.10.2005, 21:49 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Während der Fahrstunde gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer (auch wenn der Fahrschüler fährt). Die Reparatur geht voll zu Lasten der Fahrschule bzw. deren Versicherung. Nur wenn grob fahrlässig Schäden auftreten kann der Fahrschüler haftbar sein. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Fahrschüler Weisungen absichtlich mißachtet oder mutwillig einen Unfall baut.
 Kevinst
13.10.2005, 21:57 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Und was soll ich jetzt tun? Reingehn und die 20€ zurückfordern?
 Jaina
14.10.2005, 12:14 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Also wenn es in der fahrschule bei ner fahrstunde passiert dann trägt der fahrlehrer alle kosten. mein fahrlehrer hat auch immer gesagt ich solle vorsichtig fahren und auf die anderen autos aufpasssen (hab auto-führerschein) und trotzdem hat er auch gesagt falls was passiert und irgendwas abfällt dann muss er den schaden bezahlen. also hol dir das geld zurück und im niotfall drohst du ihm mit nem anwalt, dann muss er dir eigentlich das geld zurück geben
 Kevinst
15.10.2005, 00:39 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Es ist kein Fake....und wieso hätte man mir die Ausbildung abbrechen sollen? Bei ner Vollbremsung kanns einem das Teil doch immer zerlegen :(
Ich red mal mit meinem Vater, aber ich denk ich belass es halt dabei...
 neon
15.10.2005, 00:43 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
also wegen 20€ würde ich kein terror machen... in relation zu den 900€...
aber prinzipiell hast du natürlich schon recht...
aber es lebt sich halt wesentlich leichter, wenn man sich nich unbedingt wegen jeden scheiss aufregt...
sei einfach froh dass du die fleppen jetz hast und gut is... am meisten kannst du den fl schaden indem du negative mundproganda machst, dabei aber fair und bei der wahrheit bleibst und gut is...
20€ tun dir hoffentlich nicht wirklich weh und dem fl helfen sie auch nich wirklich...
 Duff
15.10.2005, 15:23 Uhr
zu: Muss ich den Blinker wirklich bezahlen?
Lol wieso sollte man die Ausbildung deswegen abbrechen? Wegen so nem billigen Blinker? Mich hats auch mal gebaut. Das Moped is so gefallen, das die Gabel verbogen war und ausgetauscht worden ist. Hätte mein Fahrlehrer Geld verlangt, hätte ich auf der Stelle die Fahrschule gewechselt. Ich gehe davon aus, das ein FL schon eine spezielle Versicherung hat und deswegen auch sicherlich billiger wegkommt....
Duff
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?
Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen
An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
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