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25.09.2005, 12:21 Uhr

Thai-Führerschein

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. umschreiben eines Thai-Führerscheins bzw. der 6-monatigen Übergangsregelung.
Meine Frau(Thai) wohnt seit13 Monaten in der BRD,in 4 Monaten machen wir Urlaub in Thailand, und spielen mit dem Gedanken, das Sie dort den Führerschein macht.
Frage:
Kann Sie nun mit diesem Führerschein für die nächsten 6-Monate in Deutschland fahren, obwohl Sie den FüSch. erst nach dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland erworben hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:21 Uhr

zu: Thai-Führerschein

Nein, das geht leider nicht. Da sie den Wohnsitz in D hat, dürfte sie mit einem im Urlaub erworbenen thailändischen Führerschein nicht in Deutschland fahren und könnte ihn auch nicht umschreiben lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?

Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn

Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen

Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen