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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern headshaker
22.09.2005, 20:30 Uhr

wann endet die verlängerte probezeit?

ich hab 'ne ganz wichtige frage, da von mir gerade ein unfreiwilliges paßfoto gemacht wurde.

folgendes: am 03.06.02 habe ich meinen führerschein bekommen.
am 18.09.03 wurde ich mit 23 km/h zuviel geblitzt, sprich meine probezeit um 2 jahre verlängert.

jetzt die frage: an welchem datum ist meine probezeit geendet oder wann endet sie???also von welchem datum ausgehend wird die probezeit um 2 jahre verlängert?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
24.09.2005, 13:04 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Sie endet bei Dir nicht am 4.6., sondern am 2.6. um 23.59,59,999999999 ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.09.2005, 19:03 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

»Sie endet bei Dir nicht am 4.6., sondern am 2.6. um 23.59,59,999999999 ;-) «

Da irrst du allerdings doppelt. Die Probeezeit endet nicht Millisekunden vor Mitternacht, sondern genau um Mitternacht. Außerdem liegst du noch um einen ganzen Tag falsch: Die Probezeit endet in diesem Fall am 03.06.2006 um 24 Uhr, das ist das Gleiche wie der 04.06.2006 um 0 Uhr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
25.09.2005, 12:02 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Dann wäre die Probezeit aber zwei Jahre und einen Tag!

Wenn ich am 3.6.2003 meinen Führerschein um 8 Uhr bekomme, dann wäre es für mich logisch - und ist es in allen Fällen, die ich kenne - daß ich am 3.6.2005 um 9 Uhr nicht mehr in der Probezeit bin.

Wo steht denn die Regelung der 2 Jahre + einen Tag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:35 Uhr

zu: wann endet die verlängerte probezeit?

Es gibt keine Regelung "2 Jahre + 1 Tag", sondern die Fristenregelungen des BGB. Uhrzeiten spielen dabei übrigens nie eine Rolle, sondern immer nur komplette Tage. Wenn du am 03.06.2005 deinen Führerschein erhältst (egal um welche Uhrzeit), dann endet die Probezeit mit Ablauf des 03.06.2007, also am 04.06.2007 um 00.00 Uhr.

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Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

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