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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
19.09.2005, 20:33 Uhr

Nach B nun BE?

Hey ihr alle,
also habe nur seit dem 3.8. meinen Lappen, endlich =) und jetzt kann ich mich von meinem Fahrlehrer nicht trennen und mache BE! ...-Ne ne, dass war ein kleiner Spaß wäre ja sonst ein bissl teuer =) Mach das für nen großen Wohnwagen! Hat jemand von euch Erfahrung, nun nach B noch BE zu machen? wäre euch echt dankbar!Glg *anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
30.09.2005, 13:41 Uhr

zu: Nach B nun BE?

Bei Klasse B:

- zG 3500 kg Kfz + zG 750 kg Anhänger

- Kombination aus einem Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger von mehr als 750 kg zG, wenn die Summe beider Fahrzeuge nicht mehr als 3500 kg ergibt

- die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
01.10.2005, 21:09 Uhr

zu: Nach B nun BE?

@ Knig.de,

Les das folgende mal durch:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.


Jetzt erklär nochmal deine abenteuerliche Rechnung, die ginge doch nur dann auf wenn bei einem Zugfahrzeug von 1,76 t Leermasse diese gleichzeitig der zul. Gesamtmasse entspräche, man dürfte in die Karre noch nicht mal einsteigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- zu weit in die Fahrbahn kommen

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- absteigen und warten, bis alles frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h