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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern putzi
01.10.2005, 20:09 Uhr

Fahrzeugkombinationen: gebremst/ ungebremst?

Hi!

Ich hab da so ein paar nette Regeln, wann man eine Fahrzeugkombination mit B bewegen darf... Nur weiß ich nicht mehr welche Regel für einen auflaufgebremsten bzw. ungebremsten Anhänger gilt...!?
Hilfe!

1. Gilt die zulässige Stützlast für beides?

2. Die Kombination darf 4250 kg wiegen wenn die
zG des ziehenden Fahrzeugs bis 3,5t ist und
der Anhänger(gebremst oder ungebremst??)
nicht mehr als 750 kg wiegt

3. Anhänger mit zG von mehr als 750 kg erlaubt
wenn:
a) die zG des Anhängers noch kleiner als die LM
des ziehenden Fahrzeugs ist; und
b) wenn zugleich die Summe der Gesammt-
masse nicht mehr als 3,5t ist

Kann es sein, dass "2" bei ungebremsten und "3" bei gebremsten Anhängern gilt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.10.2005, 20:42 Uhr

zu: Fahrzeugkombinationen: gebremst/ ungebremst?

Du würfelst hier führerscheinrechtliche mit zulassungsrechtlichen (technischen) Bestimmungen durcheinander.

Grundsätzlich darf ein Anhänger ohne eigene Bremse nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben. Das heißt, dass ein ungebremster Anhänger mit beispielsweise 1000 kg in Deutschland gar nicht zulässig wäre (Ausnahme: Anhänger bis 30 km/h, die dürfen dann bis 3 t z.G. haben). Das sind aber Bestimmungen, die die Hersteller von Anhängern zu beachten haben, mit dem Führerschein hat das eigentlich nichts zu tun.

Ein Anhänger mit max. 750 kg zul. Gesamtmasse kann also auflaufgebremst sein, muss es aber nicht (und ist es in der Regel auch nicht). Ein schwerer Anhänger muss zwingend eine Auflaufbremse haben.

Die Bestimmungen zur (minimalen und maximalen) Stützlast sind immer zu beachten, unabhängig davon, ob der Anhänger gebremst ist oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
01.10.2005, 21:10 Uhr

zu: Fahrzeugkombinationen: gebremst/ ungebremst?

Das ist FS Kl B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist