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19.09.2005, 12:22 Uhr

Fahrschulwechsel nach der verpatzten Prüfung?

Hallo Ihr
Ne Frage, ich habe meine Fahrprüfung heute nicht bestanden und da ich das Gefühl habe, dass ich mich einfach nur mit meinem Fahrlehrer unwohl fühle (er hat auch jede Überlegung von mir, die für mich das Wohlbefinden im Auto erhöht hätten - z.B. Fahren mal unter Prüfungsbedingungen oder dass jemand bei mir hinter mitfährt wie ich bei jemanden- immer abgelehnt), habe ich mir einen Wechsel nur für die Prüfung überlegt. Also einfach zu einer neuen hin, das neue Auto durch ne Fahrstunde kennenlernen und dann zur Prüfung. WEiß jemand, ob das geht? Braucht man dazwischen noch Pflichtstunden oder ist die einzige Schranke die 14 Tage zwischen den Prüfungen?
Und hat jemand damit irgendwelche Erfahrungen gemacht und würde mir davon abraten oder das Gegenteil? Vielen Dank, Allen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Â v nox v 
19.09.2005, 12:40 Uhr

zu: Fahrschulwechsel nach der verpatzten Prüfung?

Hallo Allen,
das hatte ich mir schon während meiner Fahrstunden überlegt gehabt, weil ich auch nicht so super mit meinem Fahrlehrer zurecht gekommen bin.

Aber ichhabs nicht gemacht und nach einem Monat Pause (hatte kaputtes Knie) hab ich die Sache dann durchgezogen.. und bin heute zur Prüfung gegangen, allerdings ohne großen Erfolg.

Aber ich denke, die Fahrschule jetzt auf den letzten Drücker zu Wechseln wäre nicht wirklich das Beste.

Der neue FL würde deine Fähigkeiten nicht kennen und bei der Prüfung evtl. versehentlich eingreifen oder aber auch zu spät. Zudem müsstest du dich erstmal umgewöhnen (Auto, FL, Situation).

Und was wenn du mit diesem FL auch nicht klar kommst? ...suchst du dann weiter???

Überleg dir das genau... ;o)

Ich hoffe aber du findest den richtigen Weg und das du deine Prüfung schaffst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Den Mann die Straße überqueren lassen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken