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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
14.08.2005, 10:28 Uhr

Sondergenemigung zu " T "

Sondergenemigung

Hey ho,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist oder kann ich nur Klasse " L " machen?? meldet euch mal bei mir!!
Gruß Bauer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

Grundsätzlich ist sowas möglich, bedarf allerdings einer sehr guten Begründung. Die Sondergenehmigung mußt Du bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörden sind aber sehr, sehr sparsam (aus gutem Grund) mit solchen Ausnahmegenehmigungen und daher solltest Du Dir ne gute Formulierung ausdenken :)

Was meinst Du wie viele 14- jährige auf deutschen Bauernhöfen leben.... die meisten von ihnen kriegen keine Sondergenehmigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
15.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

hey ho. ja sicher datt nur ein paar freunde von mir die auch bauern sind, haben auch ne sondergemigung bekommen
deswegn...Gruß Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot