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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
14.08.2005, 10:28 Uhr

Sondergenemigung zu " T "

Sondergenemigung

Hey ho,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist oder kann ich nur Klasse " L " machen?? meldet euch mal bei mir!!
Gruß Bauer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

Grundsätzlich ist sowas möglich, bedarf allerdings einer sehr guten Begründung. Die Sondergenehmigung mußt Du bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörden sind aber sehr, sehr sparsam (aus gutem Grund) mit solchen Ausnahmegenehmigungen und daher solltest Du Dir ne gute Formulierung ausdenken :)

Was meinst Du wie viele 14- jährige auf deutschen Bauernhöfen leben.... die meisten von ihnen kriegen keine Sondergenehmigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
15.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

hey ho. ja sicher datt nur ein paar freunde von mir die auch bauern sind, haben auch ne sondergemigung bekommen
deswegn...Gruß Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve