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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cruiser
03.08.2005, 23:51 Uhr

Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Gibt es eine verbindliche Frist nach Ablauf der Geltungsdauer Führerschein C u. D ( hier Ende August 2005, brauche C u. D aber im Moment nicht) um ohne Probleme später eine Verlängerung zu erhalten ?

Mit freundlichen Grüßen

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04.08.2005, 01:22 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Nach Ablauf der Gültigkeit darfst du keine Fahrzeuge der erloschenen Klassen mehr fahren. Deshalb sollte man die Verlängerung , wenn benötigt, spätestens 8 Wochen vor Ablauf beantragen (Das nur der Vollständigkeit halber, ich denke das wusstest du schon).

Wenn du die Klassen vorrübergehend nicht benötigst und dir die Untersuchungen sparen willst, solltest du sie aber spätestens nach 2 Jahren solltest du die Klassen wieder beantragen, wenn du sie nochmal nutzen möchtest. Danach müsstest du sonst die theoretische und praktische Prüfung neu ablegen.

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04.08.2005, 10:56 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Hallo DaRealAd,
vielen Dank für die Auskunft.
Kennst Du auch die Grundlage dafür ?

MFG Cruiser

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:19 Uhr

zu: Frist für Verlängerung D nach Ablauf

Zur 2-Jahres-Frist: §20(2) FeV.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden