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03.08.2005, 16:42 Uhr

Unfalls ohen Fremdschaden in der probezeit! WAS NUN??

Hallo!
mir is gestern was ganz blödes passiert, beim einparken bin ich gegen einen baumschutz aus eisen gefahren..schaden rund 1800 €, der eisenstande is nichts passiert! bin dann nachhaus gefahen voller schock, ist das unfallflucht? was passiert mit meinem führerschein? kann man nachträglich es der polizei melden? was sagt meien vollkasko versicherung dazu..ich bin in der probezeit!
danke sehr

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03.08.2005, 18:20 Uhr

zu: Unfalls ohen Fremdschaden in der probezeit! WAS NUN??

Mach dir erstmal nicht solche Sorgen!!!!!!
Wenn an dem Eisenschutz garnix zu sehen ist dann wird wohl auch nix kommen. Sieht man aber das es etwas eingedrückt ist oder Lack daran ist dann solltest du es noch melden. Ist vielleicht auch besser. Dein Führerschein wirst du dadurch auf keinen Fall verlieren...bekommst höchstens eine Verwarnung mit einer Geldstrafe. Glaub nicht mal das eine Nachschulung kommt. Wenn du doch richtig Stress bekommen solltest dann nimm dir einen Anwalt. Der regelt das dann schon für dich.

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04.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Unfalls ohen Fremdschaden in der probezeit! WAS NUN??

ohh danke sehr...fältt mir ein stein vom herzen...ich war schon richtig in panik geraten.....na dann hoff ich doch, dass es nicht so hart kommtt..aber ich danke dir für diese aufbauende antwort! morgen kommt der gutachter von der versicherung, ma gucken was er dazu sagt!....
bis denne ja..

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Abbremsen und notfalls anhalten

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren