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 delta1
14.07.2005, 09:24 Uhr
Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)
Hallo erstmal,
Ich bin vor 2 Tagen Nachts so gegen 12 Uhr geblitzt worden und zwar von einem Blitzer in einem Zivilstreifen. Ich war der festen Überzeugung das in der Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 kmH ist. Leider stellte suich das als falsch auf und ich musste feststellen das nur 30 zulässig sind. Ich bin also so zwischen 50-60 (laut Tacho )
gefahren. Nun wollte ich zuerst fragen ob das überhaupt üblich ist oder gar möglich das um die Zeit noch geblitzt wird oder ob es vieleicht was anderes war und gar kein blitzer. Meine 2. Frage ist was das für Konsequenzen auf Meine Probezeit hat. des weiteren würde mich interessieren ob mein Vater nicht die Schuld auf sich nehmen kann und behaupten kann er sei gefahren.
Danke im Vorraus für die Hilfe,
Bye
Delta

 delta1
14.07.2005, 09:26 Uhr
zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)
Noch eine Frage, WIe lange wird es ca dauern bis ich bescheid bekomme? Kann man sich vorab irgendwo erkundigen?
 Zicke
14.07.2005, 11:11 Uhr
zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)
Hab deine angaben mal durch den Bußgeldrechner laufen lassen!
Habe mit 25 kmh zuviel gerechnet und da kam folgendes ergebnis bei raus:
Ergebnis der Berechnung:
Wie hoch ist das Bußgeld? 50,- Euro
Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 1 Punkt
Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? nein
Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe?
Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG
Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
§ 2a Abs. 3 StVG
mfg Zicke
 delta1
14.07.2005, 11:18 Uhr
zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)
Danke erstmal für die Infos und nun hoffe ich das mier jemand anderes die anderen Fragen auch noch beantworten kann. Das wär echt klasse
 xgoedex
14.07.2005, 11:48 Uhr
zu: Geblitzt worden in 30er Zone (Probezeit)
Zu den weiteren Fragen:
Es ist ohne weiteres möglich und zulässig, um diese Zeit Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ob der Blitz eine andere Ursache gehabt haben kann... sicher, möglich ist alles. Das wird dir aber hier keiner beantworten können, da mußt du halt warten, was kommt.
Zum Thema: "Kann mein Vater die Schuld auf sich nehmen und behaupten, er sei gefahren" habe ich gestern in einem ähnlichen Beitrag schonmal was geschrieben. Daher kopiere ich den ergänzten Text hier nochmal rein:
Der Bußgeldbescheid geht für gewöhnlich an den Halter, mit der Aufforderung den Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes zu benennen. Wenn man schon auf dem Foto sieht, dass der Fahrer unmöglich der Halter sein kann, dann ergeht nur diese Aufforderung, erstmal ohne Bußgeldbescheid.
Der Halter kann aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn der Fahrer ein Angehöriger ist oder er sich selber belasten würde. Dann ermittelt die Polizei weiter im Umfeld des Halters nach dem Fahrer und ist dabei häufig erfolgreich (Fotoabgleich mit den Datenbeständen des Einwohnermeldeamts, Nachfrage in der Nachbarschaft, ob man die Person auf dem Foto kennt, etc.).
Wenn der Halter das Bußgeld kommentarlos überweist (sofern möglich), kann das gutgehen oder eben auch nicht. Wenn der Halter die Schuld auf sich nimmt und fälschlich angibt, er wäre gefahren ("wider besseres Wissen"), obwohl schon auf dem Foto zu erkennen ist, dass es jemand anderes ist, so macht er sich damit strafbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?
Immer das kleinere Fahrzeug
Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist
Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte
Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss
Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie achten?

Das Mädchen vor Ihnen
- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen
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- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben
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