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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MichaB
14.07.2005, 10:22 Uhr

NEED HELP

hi @ all
also ich habe den führerschein vor 10,5monaten angefangen.
nun is meine frage, wie lange habe ich zeit?
ist es nicht so das ich für die theorie 12monate zeit habe und sich die zeit für die praxis dann um weitere 12monate verlängert!?
oder muss ich beides innerhalb von 12monaten machen? ich suche mir im inet nen wolf. finde einfach nix. wäre super wenn mir da einer helfen kann.

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14.07.2005, 10:41 Uhr

zu: NEED HELP

einfach klasse danke für die super schnelle antwort :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.07.2005, 14:23 Uhr

zu: NEED HELP

Dein Führerschein-Antrag gilt 12 Monate. Innerhalb dieser 12 Monate musst du die Theorie bestanden haben, ansonsten wird der Antrag ungültig.

Hast du dann die Theorie bestanden, fängt eine neue 12-Monats-Frist an, wie Major König schon geschrieben hat. Das heißt, du musst innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfng auch die Praxis bestanden haben, sonst wird die Theorieprüfung ungültig.

Lässt man die erste Frist verstreichen, d.h. wird der Antrag ungültig, dann ist das aber nicht weiter schlimm. Du musst in diesem Fall eben einen neuen Antrag stellen. Passfoto, Sehtest und 1.-Hilfe-Bescheinigung liegen ja noch auf der Behörde, sodass ein neuer Antrag eine reine Formsache ist. Daher würde ich nicht voreilig nur deshalb die Theorieprüfung machen, damit der Antrag nicht verfällt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen