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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meiki87
30.06.2005, 18:04 Uhr

Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Ich habe vor knapp zwei Jahren Roller-Führerschein gemacht und auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Nun möchte ich Autoführerschin machen, benötige ich hierfür einen neuen Erste-Hilfe-Kurs???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
30.06.2005, 18:17 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Nein,aber schaden würde es nix (Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.07.2005, 13:57 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Allerdings nicht mit dem SMU verwechseln. Der läuft irgendwann (1 Jahr?) ab.

Eine Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" läuft nicht nach einem Jahr ab, sondern gilt genau so unbegrenzt wie der 1.-Hilfe-Kurs.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

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Zum Halten und Parken