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thomas1971
07.08.2007, 21:16 Uhr
was darf die polizei!!!
ich hätte mal eine frage !!!ich war mal untwegs,auf der autobahn ,als eine autobahnbaustelle mit 30 kmh begrenzung.auf der rechten spur fuhr ein polizeiwagen mit gleicher geschwindigkeit wie ich,der polizist hat mich beobachtet ob ich die geschwindigkeit halte,kann die polizei per tacho bestimmung ,eine strafe verhängen!!thomas
corsa-ultrablau
08.08.2007, 13:53 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
Also ich verstehe das von Thomas geschilderte nicht so ganz. Ist es nun eine Frage oder nur eine Aussage? Ist er zu schnell gefahren? Das würde ich allerdings kurios finden, wo doch die Polizei direkt neben ihm fuhr!!! Falls er sich an die erlaubten 30 km/h gehalten hätte, gäbe es ja kein Problem.
trexer
08.08.2007, 15:55 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
Autobahn und 30km/h Begrenzung? Krass!
schnurre
08.08.2007, 16:59 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
30km/h in einer baustelle auf einer bab kein problem. auch bei einer grob verkehrswidrigen verkehrsweise mit erhöhter geschwindigkeit, kann der tachometer des polizeiautos als beweismittel dienen, allerdings mit abzug einer erhöhten toleranz als bei den "normalen" geschwindigkeitsmessern.
Aimee
08.08.2007, 19:09 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
Ich kann in der Sache nicht aus Gesetzen und Verordnungen zitieren. Trotzdem denke ich, die aus dem Polizeiauto können nichts machen, wenn während der 30 km/h-Beschränkung jemand an ihnen mit sagen wir 35 km/h vorbeizieht.
Anders dürfte der Fall liegen, wenn jemand mit sagen wir 140 km/h an den 2 Polizisten vorbeizieht. Die Geschwindigkeit ist ganz offensichtlich zu schnell. Mehr als eine ärgerliche Verwarnung ist aber sicher nicht drin.
Übrigends gibt es mittlerweile auch verlässliche "mobile Radarfallen", die über einen geeichten Tacho synchronisiert werden. Das dürfte aber in einem auffälligen Polizeiauto keinen Sinn machen.
Aimee
durbanZA
08.08.2007, 22:55 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
Eine Geschwindigkeitsmessung durch hinterherfahren ist grundsaetzlich zulaessig und wird auch desoefteren praktiziert. Dabei sind jedoch erhoehte Toleranzen zu beruecksichtigen. 15 bis 20 % sind hier ueblich.
Dem Messverfahren an sich steht nichts im Wege, solange ueber eine gewisse Strecke (lt. Rechtssprechung ca. 300m) zum gemessenen Fahrzeug ein konstanter Abstand eingehalten wird. Eine Videoaufzeichnung oder Aehnliches ist nicht notwenig.
mfG
Durban
P.S: Schoene Gruesse aus dem sonnigen Kroatien. Habe gerade mal eMails gelesen und konnte es doch nicht lassen, mal vorbeizugucken. :)
HerculesGT
14.09.2007, 17:27 Uhr
zu: was darf die polizei!!!
@corsa-ultrablau: Aha, also fährst du, wenn die Polizei dich nicht beobachtet zu schnell?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
Links weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
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