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Das FAHRTIPPS-Forum
FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Lisa98
16.09.2006, 11:26 Uhr
Unfall...
Tach auch!
Ich hatte gestern nen Unfall, mich trifft aber keine Schuld. Und zwar fuhr ich in einer "recht engen Strasse" soll heissen, es es geht zwar, dass zwei Autos aneinander vorbeikommen, aber nur wenn beide brav sind, sich rechts halten und langsam sind.
Ich fuhr ums Eck, vor mir ein X5, auf unserer Fahrbahn stand ein LKW. Während ich vorher schon geschaut hab ob auf der anderen Seite was kommt, gab die Trulla im X5 Gas, überholte den LKW zur Hälfte, machte ne Vollbremsung. Weil sie natürlich Gegenverkehr hatte. Ich stand brav hinter dem Laster. Auf meiner Spur.
Und bevor ich richtig schalten konnte legte die den Rückwertsgang ein, rangierte irgendwie rum und knallte mir vorne rein...
Meine Frage jetzt, die war glaub ich nicht mehr ganz nüchtern, was kriegt die jetzt?!
Hab schon gesucht, bin aber nicht allzu geübt im Umgang mit dem zuordnen von Paragraphen.
Lizzard
16.09.2006, 11:43 Uhr
zu: Unfall...
>>>Und bevor ich richtig schalten konnte legte die den Rückwertsgang ein, rangierte irgendwie rum und knallte mir vorne rein...
Meine Frage jetzt, die war glaub ich nicht mehr ganz nüchtern, was kriegt die jetzt?!<<<
Das hilft dir alles nicht viel, wenn die Polizei net da war. Falls die Polizei anwesend war, kriegt die garnix, sondern gibt dir was :-P
Lisa98
16.09.2006, 12:31 Uhr
zu: Unfall...
Wer hier auf nem hohem Ross sitzt, sei mal dahingestellt... Wer im Glashaus sitzt...
Mein Auto jedenfalls kann ich wegschmeissen, weil die im Suff zu blöd war, rückwärts zu fahren, dass man da sauer ist, ist wohl verständlich.
Und dann muss eine zur Mpu weil sie nach ner versauten prüfung ne Tür zugeschlagen hat.
Frag mal wer hier das Kotzen kriegt!
Des kanns doch nicht sein dass jeder hier in dem Forum erstmal blöd von der Seite angemacht wird, egal was er reinschreibt.
carhol
16.09.2006, 12:42 Uhr
zu: Unfall...
na lisa, jetzt kommt du aber mal runter.
wenn die polizei nicht da war, passiert ihr nix. wenn sie da war und die frau hatte alk drin,kommt es darauf an wieviel.
wenn sie einen cleveren anwalt hat und je nach situation, hängt er dir noch eine teilschuld an.
denn du hättest ja auch mal hupen können.
holger
Lisa98
16.09.2006, 12:54 Uhr
zu: Unfall...
Natürlich war die polizei da. Und ich hab auch gehupt. Sie wollte vermutlich hinter mir einscheren.Warum denn bitte Teilschuld?! Ich stand korrekt hinter dem Laster. ich hab auch noch nicht zum überholen angesetzt.
Sorry, ich bin recht aufgebracht. Mein Auto ist kaputt, weil der Schaden vermutlich größer ist als das Auto noch wert ist.
Lisa98
16.09.2006, 13:03 Uhr
zu: Unfall...
Also komm, wenn hier umgekehrt jemand den Thread geschrieben hätte: "Unfall, weil ich am Helllichten Tag angetrunken erstmal auf dem Gegenverkehr die Vorfahrt genommen hab und dann rückwerts mit Vollgas in ein anderes Auto reingefahren bin"
Was wäre denn da bitte für ein Aufstand? Keiner von euch würde dann ganz väterlich sagen, och naja, hattest halt nen Blackout, vielleicht kriegt die andere ja noch ne Teilschuld...
Mal ganz abgesehen, von den 1000 anderen Kommentaren von dir Heuschrecke wenn einer sagt, aber sonst bin ich immer ganz brav und halte und halte mich an die Regeln. Und nicht zu letzt kam von dir einst der Ratschlag"werd ein Arschloch so wie ich" im Bezug auf Selbstbewusstsein im Strassen verkehr. Da wird es mir erlaubt sein zu schreiben "Trulla in nem X5" Ich wüsste weiss Gott anderes um sie zu betiteln, und ich sag ja auch nicht dass jede/r der nen X5 fährt ne Trulla ist ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?
Der Lkw wird anhalten
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?
Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat
Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat
Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird
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