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 steffif
21.11.2005, 10:47 Uhr
Maut und Fahrverbot
Hallo wir wollen nächsten Samstag mit einem LKW (7,5t) nach Frankreich. Es bleibt nicht aus, dass wir Sonntag fahren müssen. wie ist das? Ab wann gilt das Fahrverbot und vor allen dingen für wen. Und dann noch die frage: sind wir maut-pflichtig? hab noch nichts im internet gefunden darüber.
danke !!
Steffif
 steffif
21.11.2005, 11:45 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Danke, danke danke danke :)
 tolu
21.11.2005, 12:15 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
aber ob das in frankreich auch gilt. ich mein das fahrverbot ab7,5t.
in der schweiz ist es z.b. ab 3,5t.
 steffif
21.11.2005, 12:45 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
ist auch so :)
 steffif
01.12.2005, 09:52 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Also nur zur Info: In Frankreich ist Maut-Pflicht für alles und jeden (und die wollen nicht wenig geld haben)
Sonntagsfahrverbot gilt für 7,5 t nicht...
GRuß steffi
 Frank W.
22.12.2005, 20:58 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien) sowie Sonn- & Feiertag von 00.00-22.00Uhr. Ohne Anhänger (bis 7,5t zGM) kein Fahrverbot bei nichtgewerblichen Verkehr.
Mautauskünfte für Frankreich bzw. Ausland erhält man am innerdeutschen Mautterminal vor Ausreise aus DL. Wenn du erst in Fr.-Reich feststellst,dass du mautpflichtig bist darfst du nicht nur nachzahlen,sondern die wollen noch einige Euronen zusätzlich.Die Franzosen sind knallhart in allen Regeln ihrer StVO.Erwischen die dich also,kann es dir unter Umständen passieren,dass du Weihnachten hinter schwedischen Gardinen in Frankreich verbringst.Mautgebühren kann man auch online bezahlen. Bin mir nicht sicher welche Seite genau. Versuche es mal in der Suchmaschine unter OBU (On Bord Unit)=Mauterfassungsgerät oder Maut-online.Da findest du bestimmt was.
 Georg_g
22.12.2005, 21:40 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
»fahrverbot für lkw bis 7,5t zGM mit Anhänger laut Ferienreiseverordnung Samstags von 07.00-20.00Uhr (es sind Weihnachtsferien)«
Dass du dich im Monat geirrt hast, hat ja sonhol schon festgestellt. Du hast dich aber auch noch bezüglich der Ferienreiseverordnung geirrt. Die gilt nämlich nur in den Monaten Juli und August.
 Frank W.
22.12.2005, 22:34 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Oh,sorry im Monat geirrt? Kann nicht sein. Wollte doch eigentlich fragen wie es Steffi in Frankreich gefallen hat und ob sie zu Weihnachten wieder fährt! (grins) Die Reiseverordnung bezieht sich aber auf alle gesetzlichen Ferien.Also nicht nur im Sommer.Glaube aber nicht,dass Steffi soviel Geschenke für die franz. Freunde hat um nochmal mit LKW dorthin zu fahren.
 steffif
23.12.2005, 12:39 Uhr
zu: Maut und Fahrverbot
Danke für die Ausführungen :)
Die Fahrt mit dem LKW dorthin hat mir wirklich gereicht. Es war mehr als anstrengend... Aber in Frankreich fährt es sich doch wirklich gut. Sehr gesittete Autofahrer unterwegs...
Also Leute, Frohe Weihnachten und guten Rutsch ins neue Jahr :)
LG Steffi
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte
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Ich muss das Motorrad durchfahren lassen
Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte
Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Sie müssen
- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will
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- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
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