Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
21.02.2017, 16:37 Uhr

zu: Handy am Steuer

da kannste leider so rein gar nichts dran ändern, außer es ausbaden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
03.03.2017, 15:47 Uhr

zu: Handy am Steuer

Nein, das kannst du nicht umgehen. Das ist auch gut so, konzentriere dich in Zukunft einfach aufs Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wissensdurst
08.03.2017, 09:54 Uhr

zu: Handy am Steuer

Da kannst du nichts umgehen. Dann wäre es auch sinnlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lukas2017
10.04.2017, 22:53 Uhr

zu: Handy am Steuer

Leider kann man es nicht umgehen. Das nächste mal Handy weg beim Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
23.05.2017, 12:50 Uhr

zu: Handy am Steuer

Das kannst du leider nicht mehr ändern. Auch die großen Versicherer haben für 2017 Änderungen bei den Haftungsbedingungen bei einem Unfall angekündigt. So haben Allianz und Europa (Artikel: https://www.kfzversicherungen-testsieger.de/europa/) die Prozente für die Mitschuld zum Lasten des Versicherten gestellt, wenn der Unfall durch die Benutzung eines Handys entstanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:03 Uhr

zu: Handy am Steuer

[cite]ich habe recherchiert [/cite]
Das ist schon mal gut. Wäre aber vorteilhafter gewesen, Du hättest es eher gemacht. Dann wären dir diese Unannehmlichkeiten erspart geblieben.
Und in der Fahrschule wurde dazu sicher auch was mitgeteilt. Das hast du dann wohl nicht ernst genommen. Pech gehabt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Geschwindigkeit sofort verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich