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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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14.01.2014, 18:36 Uhr

Selbstanzeige durch Zeugen (Opfer?) zurücknehmen

Hallo,
letzte Woche bin ich beim Ausparken an ein Auto gestoßen, habe es jedoch nicht bemerkt und später hat eine Freundin mich angerufen und mir gesagt, dass ich an einen Wagen gestoßen bin. Ich habe mich bei der Polizei gemeldet (leider nach den 24h), doch eine Anzeige wurde nicht gestellt, jedoch habe ich eine Aussage wegen Fahrerflucht gemacht.
Der Besitzer des Wagens hat mich gestern wieder erkannt und mich darauf angesprochen, aber wie sich herausgestellt hat, ist kein Schaden entstanden, aber ich habe den Unfall schon gemeldet. Rein theoretisch gesehen, ist es dann doch kein "Unfall" und darum habe ich keine "Unfallflucht" begangen, oder?
Ich habe mir gedacht, dass ich morgen mit dem Besitzer zur Polizei gehe und alles aufkläre, vielleicht wird meine Aussage zurückgenommen ("Fahrerflucht" steht ja nun in meiner Akte).
Kann man einfach so die Selbstanzeige zurücknehmen oder geht das nicht mehr? Außerdem bin ich noch in der Probezeit, weiß aber nicht, ob ich trotzdem Punkte in Flensburg bekommen werde (Anzeige wurde ja auch nicht gestellt)... Bitte um Rat.

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15.01.2014, 14:13 Uhr

zu: Selbstanzeige durch Zeugen (Opfer?) zurücknehmen

Grundsätzlich spricht man von einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, wenn
der Schaden eine geringe Summe (ich meine es sind 25? Euro) übersteigt, der Schädiger den Unfall bemerkte und/oder seine Personalien nicht feststellen ließ

Du hast aber
a) keinen Unfall bemerkt (du hast ja nur auf den Hinweis der Freundin gehandelt).
b) Es ist kein Schaden entstanden.
c) Hast deine Personalien (wenn auch spät) abgegeben.

Damit sollte der Fall schnell vom Tisch sein, wenn du mit dem "Geschädigten" bei der Wache aufläufst.


Nur ein Hinweis nebenbei:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt. Bedeutet:
Wenn ein Geschädigter angezeigt hätte, wäre die Anzeige durch ihn nicht rücknehmbar. Selbst wenn der Täter bekannt würde.
Denn nun gilt das allgemeine Interesse an der Ahndung dieser Straftat.
Das dient ua dazu, dass ein Schädiger einen Geschädigten nicht durch Androhung von Gewalt dazu bringen kann, die Anzeige zurückzunehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Auf spielende Kinder achten

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren