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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern compynick
17.10.2013, 13:59 Uhr

Halteverbot oder nicht?

Hallo,
ich habe mittig vor diesem Schild geparkt, in der Annahmne, dass hier nur Halteverbot zwischen 6 und 7 Uhr ist.
http://imageshack.us/photo/my-images/545/ohvk.jpg/

Trotzdem hatte ich, als ich wieder kam eine Knolle!
Wie verhält es sich also mit diesem Uhrzeit-Schild?
Bezieht es sich nur auf das untere Halteverbotsschild?
Ich habe damals gelern, dass alles was an einem Schild hängt zusammengehört!?

Selbst wenn es nur zum unteren gehört, stände ich ja nur halb im Halteverbot. Gibt es da eine Regel zu?

Mfg Jannik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
17.10.2013, 16:14 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

hmm, sehr ärgerlich. Das Zusatzzeichen gilt in der Tat nur für das unmittelbar darüber befindliche Vorschriftzeichen. Also "nach" dem Schild besteht hier den ganzen Tag über absolutes Haltverbot. Eine solche Beschilderung ist in meinen Augen schon ziemlich "zwielichtig", wenn ich das einmal so sagen darf. Da wirst Du nicht die_oder_der erste sein, dem das passiert ist.

»stände ich ja nur halb im Halteverbot«

Nun, ein halbes Auto reicht schon für eine "ganze" Verwarnung ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
17.10.2013, 17:37 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Was soll an der Beschilderung "zwielichtig" sein? Links vom Schild ist immer Halteverbot und rechts davon nur am Montag, eine Stunde lang, eben von 6 bis 7:00 Uhr.
Und der TE hat im Bereich des Halteverbots, wenn auch nur mit dem "halben" Auto, geparkt, was der Auslöser für das Knöllchen war.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
18.10.2013, 10:55 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Wir verstehen das, als Kenner der Materie.

Der "Otto-Normal-Verbraucher" ist damit nicht selten überfordert. "Zwielichtig" ist m.E. ein ganz treffender Ausdruck defür: Je nachdem, aus welchem Blickwinkel Du es betrachtest, erschließt sich eine solche Beschilderung dem Betrachter - oder eben nicht. Findest Du nicht, dass gerade die Beschilderung von Halt- und Parkverboten bisweilen an Kaffesatzleserei grenzt? Bedenke, wie umfassend man in der Fahrlehrerausbildung diese Thematik büffelt, bis auch der Letzte es verstanden hat, und vergleiche das mit dem Umfang des theoretischen Unterrichts dazu in der Fahrschule.

Im formalen Sinn ist die Beschilderung natürlich normengerecht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.10.2013, 11:09 Uhr

zu: Halteverbot oder nicht?

Sicher ist das nicht immer alles mit einem kurzen Blick zu erfassen. Wenn man aber die Schilder in Ruhe von oben nach unten studiert, einen Kalender und eine Uhr zur Hilfe nimmt, ist es kein Hexenwerk.
Und das Beispiel vom Foto ist ja wohl noch eine absolut harmlose Konstruktion.
Merkwürdig finde ich nur, dass wenn seitens des Parkwilligen Zweifel bestehen, dass meist doch der Abstellplatz näher als die Rechtsfindung ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird