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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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05.06.2013, 07:23 Uhr

zu: Baustelle

Eigentlich ist es egal, ob es sich nun um eine Baustellenampel handelt, oder eine "übliche": Ihrem Signal ist Folge zu leisten.
Sollte ihre Anzeige nicht von Belang sein, ist sie entweder ausgeschaltet, oder mit einem "Mützchen" versehen, so dass man ihr Licht eh nicht sieht.

Zur Frage der Anzeige:
Wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kläger können zum Beispiel an der Ampel angebrachte Blitzer sein (da hättet ihr aber einen zweimaligen Blitz gesehen), ein beobachtender Polizist (der wäre euch sofort gefolgt), oder ein Passant, der euch beobachtet hätte.
Wobei sich Letzterer ganz schön angepullert gefühlt haben müsste, um den Aufwand zu betreiben, dafür ne Wache aufzusuchen (oder online anzuzeigen).
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert sein, damit ein Rotlichtverstoß geahndet wird. Deshalb also das Foto, das Hinterherfahren und Anhalten, oder eine sehr genaue Personenbeschreibung.

Deshalb sehe ich es in eurem Fall mit einer nahezu 100%igen Sicherheit an, dass da nichts hinterher kommt.
Nehmt euren Schreck als Schuss vor den Bug wahr und lasst ihn als Aufmerksamkeitsverstärker auf euch wirken.

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05.06.2013, 14:08 Uhr

zu: Baustelle

nochma glück gehabt, wa? ich glaub meiner cousine ist sowas auch mal passiert und da kam auch nix.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren