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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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05.06.2013, 07:23 Uhr

zu: Baustelle

Eigentlich ist es egal, ob es sich nun um eine Baustellenampel handelt, oder eine "übliche": Ihrem Signal ist Folge zu leisten.
Sollte ihre Anzeige nicht von Belang sein, ist sie entweder ausgeschaltet, oder mit einem "Mützchen" versehen, so dass man ihr Licht eh nicht sieht.

Zur Frage der Anzeige:
Wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kläger können zum Beispiel an der Ampel angebrachte Blitzer sein (da hättet ihr aber einen zweimaligen Blitz gesehen), ein beobachtender Polizist (der wäre euch sofort gefolgt), oder ein Passant, der euch beobachtet hätte.
Wobei sich Letzterer ganz schön angepullert gefühlt haben müsste, um den Aufwand zu betreiben, dafür ne Wache aufzusuchen (oder online anzuzeigen).
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert sein, damit ein Rotlichtverstoß geahndet wird. Deshalb also das Foto, das Hinterherfahren und Anhalten, oder eine sehr genaue Personenbeschreibung.

Deshalb sehe ich es in eurem Fall mit einer nahezu 100%igen Sicherheit an, dass da nichts hinterher kommt.
Nehmt euren Schreck als Schuss vor den Bug wahr und lasst ihn als Aufmerksamkeitsverstärker auf euch wirken.

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05.06.2013, 14:08 Uhr

zu: Baustelle

nochma glück gehabt, wa? ich glaub meiner cousine ist sowas auch mal passiert und da kam auch nix.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen