Pete28309
07.10.2011, 05:11 Uhr
PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert
Ein Nachbar mit Eigenheim und 2 Pkw glaubt, das dass Stück Strasse vor seinem Haussein Parkplatz ist. > Das ist jetzt nicht die Frage ! <
Kürzlich war 1 PKW von ihm nicht da und es war die einzige freie Parklücke weit und breit.
So stellte ich mein Fahrzeug dort ab ohne irgendwen zu behindern.
1 PKW des Nachbarn stand vor mir.
Als ich Abends wegfahren wollte, musste ich feststellen dass der vor mir geparkte Wagen bis auf 20 cm an mein Fahrzeug zurückgesetzt worden war.
Desgleichen ist er mit seinem 2. PKW von hinten 20 cm aufgefahren.
wer weiß ob eine, oder welche 'Straftat' dort vorgelegen hat?
Hinniwilli
07.10.2011, 17:47 Uhr
zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert
Wenn es von Gerichten sogar als Nötigung, also Straftat, gewertet wird, wenn jemand zugeparkt wird, der auf einem fremden Privatparkplatz unberechtigt geparkt hat, dann ist es m.E. erst recht eine Straftat, wenn jemand absichtlich zugeparkt wurde, trotzdem er korrekt parkt.
Pete28309
07.10.2011, 19:23 Uhr
zu: PKW eingekeilt und am wegfahren gehindert
Dank an Umleitung & Hinniwilli
die Aussagen haben mir schon weitergeholfen.