tweaker
16.08.2011, 21:13 Uhr
Videomeßung mit Überholen im Verbot
Hallo,
ich wurde in der letzten Woche von einem Videomeßfahrzeug durch Hinterherfahren einer Ordnungswidrigkeit überführt.
Ich habe das Meßfahrzeug im Überhohlverbot überholt und anschließend auf 125 - 130 km/h bei max. zulässigen 80km/h beschleunigt.
(Der Beamte notierte " ca. 125km/h ", ich verweigerte die Aussage und Unterschrift)
Laut den Beamten droht mir nun ein Fahrverbot von einem Monat.
Ich möchte aber Einspruch einlegen, da auf Grund der großen Toleranz bei Videomessungen evtl. die 41 km/h Überschreitung nicht erreicht wurden.
Welche Chancen habe ich nun?
Viele Dank
Tweaker
Peg
18.08.2011, 06:49 Uhr
zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot
Ich sehe die Chancen nicht als "rosig" an.
Schließlich wurden die Geräte für die Videoüberwachung eigens dafür hergestellt. Entsprechend wird sich es sich bei der genannten Überschreitung um einen "Nettowert" handeln.
Das heißt: Anders als beim Blick auf den eigenen Tacho, wenn es aus dem Wagenfenster des Ordnungsamtes blitzt, kannst du nicht "mal eben" deinen Tachovorlauf oder eine Messtoleranz abziehen.
Nach Protest, werden die Videoaufnahmen zwar noch einmal genau gesichtet, aber ich glaube nicht, dass da ein Abzug zu erwarten ist, der dich von einem Fahrverbot bewahrt.
durbanZA
18.08.2011, 18:14 Uhr
zu: Videomeßung mit Überholen im Verbot
Welche Geschwindigkeit wird denn nun vorgeworfen?
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie Peg.
Wenn es sich um ein Provida- Fahrzeug handelte, müsste m.E. die Toleranz bereits verrechnet sein.