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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 bastee92
07.06.2011, 14:51 Uhr
3 Verwarnungsgelder = Nachschulung?
Hey Leute, bin noch knapp andertalb Jahre in der Probezeit und habe bereits 2 Verwarnungsgelder zahlen müssen, weil ich zu schnell unterwegs war.
einmal 15 und einmal 25 euro. jetzt bin ich letztens wieder an nem blitzer vorbei gefahren und ich weiß, das ich zu schnell war, es war ein mobiler blitzer und hatte jedenfalls nicht geblitzt.
Das sollte ein weiterer 25euro Strafzettel werden. meine Frage ist nun: bekomme ich auch durch Verwarnungsgelder ne Nachschulung aufgebrummt, wenn sie sich häufen?
Denn in der Führerscheinprüfung stand die Frage auch, ob noch mehr kommt nach einem Verwarnungsgeld.. und die korrekte antwort war nein, soweit weiß ich ja bescheid.. aber ändert sich dies, wenn es sich häuft?
MfG Basti

 FSGA77
07.06.2011, 21:16 Uhr
zu: 3 Verwarnungsgelder = Nachschulung?
Nein. Verwarnungsgelder darfst du theoretisch unbegrenzt viele kassieren, die haben keinerlei Auswirkungen auf die Probezeit.
Aber wieso hat der Blitzer nicht geblitzt, wenn du zu schnell gefahren bist? ;-)
 Peg
08.06.2011, 14:36 Uhr
zu: 3 Verwarnungsgelder = Nachschulung?
Weil er noch nicht "scharf" gemacht wurde, oder in der Vorbereitung auf den Feierabend schon abgestellt war? ;o)
 Wuschel_78 
09.06.2011, 10:46 Uhr
zu: 3 Verwarnungsgelder = Nachschulung?
Blitzer muß nicht im "Feierabend" gewesen sein. Haben mich im Dezember letztes Jahr geblitzt und war nix zu sehen. Sind wohl neue. Blitzt nix mehr auf. Schießen aber trotzdem Photos. Glaube, sie fangen an umzustellen, weil sich viele dran aufgeregt haben, daß das Aufblitzen Leute in Tunneln oder bei Dunkelheit erschrecken könnte (erhöhte Unfallgefahr oder sonst irgendwas). Mußt es also nicht mehr zwangsläufig merken, wenn du geblitzt wurdest. Sind aber zugelassen und geprüft. Kommst kaum um ne Zahlung rum.....
 Peg
10.06.2011, 07:18 Uhr
zu: 3 Verwarnungsgelder = Nachschulung?
Gut möglich, dass das die Begründung ist, Wuschel.
Was mich dann aber doch ärgert, ist, dass die sonst von den Ordnungshütern vorgetragene Motivation flöten geht:
Das Messen sollte ja schließlich (auch!) erzieherischen Charakter haben!
Wenn ich das zB mit dem Aufbaukurs für Fahranfänger vergleiche
(ein weiterer A-Verstoß hat erst dann PZ-Folgen, wenn der Kurs abgeschlossen wurde, bzw. die Frist für ihn verstrich)
So dürften Geschwindigkeitsübertretungen (wenigstens an DIESER Stelle), die zwischen dem ersten "Zuschnell" und dem Erhalt des Knöllchens auch nicht zur Last gelegt werden.
Das Blitzlicht allein ist für sehr viele "Flitzer" doch schon ein Rüttler zum Aufwachen. Auf jeden Fall ist dieser Schreck bringend genug, um (bei nicht ganz Restistenten!) eine Verhaltensänderung bzgl. Schilderbeachtung und Bleifuß zu bewirken.
Meines Erachtens geht bis zur Zustellung eines Raser-Knöllchens (durch einen unsichtbaren Blitzer) wertvoll Zeit vorüber, in der diese "Erziehung" schon Früchte hätte tragen können.
Naja, stecken wir diese Problematik mal in den großen Bereich der Politik ...
und da wird auch nicht verlangt, dass alles logisch ist ..... ;o)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte
An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?
Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren
Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten
Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
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