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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ersguterjunge81
03.06.2011, 01:54 Uhr

zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Kann mir jemand helfen?Ich wurde vor kurzem mit meinem bus außerhalb gechlossender ortschaft in einer 70ger Zone mit 30Km/h zu schnell geblitzt.Was kann mir jetzt passieren???Und wie teuer wird das??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.06.2011, 11:19 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Ich kann dir zuerst nur raten den Bußgeldrechner anzuklicken
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php
und die obere Zeile entsprechend zu füllen.

Der Unterschied bei der Strafbemessung ist, bei "nur" einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen (oder einem mit Fahrgästen besetzten Bus), ist nicht unerheblich.

Wenn du die 30 zu viel vom Tacho (kein GPS) abgelesen hast, vergiss nicht, den Tachovorlauf abzurechnen und die 3 km/h für die Messtoleranz.
Dann ist der Schock nicht ganz so groß. :o/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.06.2011, 21:39 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Wobei viele Busse m.E. keinen oder nur einen sehr geringen Tachovorlauf besitzen. :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
18.06.2011, 10:01 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

leerer bus:

Bußgeld: 90 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.1.6
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

wenn fahrgäste im bus waren:

Bußgeld: 240 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.2.6
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
28.06.2011, 22:50 Uhr

zu: zu schnell mit dem kraftomnibus gefahren

Wobei zu beachten ist, dass ein Reisebus außerhalb von geschlossenen Ortschaften eh nur 80 km/h fahren darf. Nur auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind 100 km/h erlaubt.

Abgesehen davon darf gerade von einem Berufskraftfahrer Verantwortung verlangt werden, was ich hier nicht sehe. Wenn ich der Busunternehmer wäre, würde ich Dir mindestens eine Abmahnung zukommen lassen.


Gruß,

diezge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren