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Bußgeld, Punkte, Probezeit
alica
18.04.2011, 11:54 Uhr
Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?
Hallo ihr Lieben,
hatte heut morgen einen ganz ganz leichten Auffahrunfall. Typ vor mir Vollbremsung (da Taxi vor ihm Vollbremsung), ich trotz Abstand REIN. Zu schnell gefahren konnte direkt ausgeschlossen werden, da absolut Stop and Go und ich (trotz 50km/h erlaubt) nicht mal 40 gefahren bin.
Polizei kam, alles aufgenommen. Nichts passiert, also keine Verletzen, an seinem Auto weniger Schaden als an meinem (hat auch selbst gesagt dass viele der Beulen schon vorher waren). Ich Kratzer und alles. Und verbeultes Kennzeichen.
Nun meine Frage - ich bin noch in der Probezeit (2007 Führerschein gemacht, wegen zu schnell fahren, Tel. am Steuer etc. --> Probezeit verlängert) --> AUFBAUSEMINAR. Danach wegen zu schnell fahren nochmal Punkt, dann wurde mir die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen --> hab ich gemacht.
Nun noch Probezeit bis Juni 2011...
Krieg ich duch den Unfall Punkte oder so? :S hoffe ihr könnt mir helfen
vielen danke...
Wackeldackel
18.04.2011, 12:01 Uhr
zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?
Das gehört jetzt vielleicht nicht ganz hierher, aber ich erlaube mir mal, Dir den etwas zu dem weit verbreiteten Irrtum, dass 50km/h "gefahren" werden dürfen, näher zu bringen.
Die 50 km/h (Beispiel) ist die "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" unter Abwägung vieler Faktoren wie zum Beispiel Wetter, Straßenzustand, Fahrzeugaufkommen und so weiter.
Und ein Stop-and-Go Fahren mit 40 oder gar 50 km/h kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
alica
18.04.2011, 13:08 Uhr
zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?
wie gesagt, nicht mal 40. wahrschl warens 20 oder so, das kann ich im nachhinein nicht sagen.
Wuschel_78
26.04.2011, 09:00 Uhr
zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?
stop and go? so 20 oder 30? Schrittgeschwindigkeit sind ja nur ca. 7 km/h. Leicht anfahren und anhalten nach 3 - 4 Metern bringen keine 20...
Peg
26.04.2011, 11:22 Uhr
zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?
Was sagte denn die Polizei zu der Angelegenheit?
Dass der Fehler bei dir lag, sei es nun wg. nicht angepasster Geschwindigkeit, oder mangelndem Abstand, oder was weiß ich ... ist ja mal sonnenklar.
Sicher kann man die Folgen nicht aus der Kristallkugel erlesen.
Aber hier gibt es schon einmal einen kleinen Überblick der Möglichkeiten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=19080
Wobei ich kurz bemerke, dass es sich bei den Antwortenden um Menschen handelt, die im Alltag beruflich mit der Situation umgehen (müssen). ;o)
Solange es bei der Zahlung von 35€ belassen wird (das sollte dir eigentlich schon bekannt sein), kommen auf dich keine Probezeit relevanten Folgen zu.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?
Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren
Bremsen und nach rechts ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird
Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
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