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Bußgeld, Punkte, Probezeit
sanny91
02.03.2011, 16:22 Uhr
Fahrverbot in Probezeit?
hallo an alle!
ich bin vor ca. 3 monaten in einer 30er-zone mit geschätzten 57km/h geblitzt wurden. Ich weis, das ich eine Proebezeitverlängerung und ein Aufbauseminar bekommen könnte. Aber können die mir auch einen Führerscheinentzug aufbrummen weil ich noch in der Probezeit bin???
Und wielang haben die Zeit, mir den Bescheid zu schicken?
Solek
07.03.2011, 10:33 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Da ist dir wohl ein Fehler unterlaufen. Er war ja nicht 57km/h zu schnell sondern er fuhr 57km/h bei erlaubten 30.
So ist es korrekt:
Bußgeld: 100 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.
Aber: Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Entscheidung einen weiteren Tempoverstoß von mindestens 26 km/h begeht, wird gegen ihn wegen "beharrlicher Verletzung der Pflichten" in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (§ 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung).
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.5
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG
Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 2a
sanny91
07.03.2011, 16:26 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
danke erstmal für die info....;)
und 3 monate sind schon um....manche sagen auch das sie ein jahr zeit haben... -.-
durbanZA
11.03.2011, 14:34 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Die Behörde hat drei Monate ab Tattag Zeit, Maßnahmen gegen den Fahrzeugführer zu ergreifen (z.B. Anordnung eines Anhörungsbogens).
Es kommt also nicht auf den Zustellungszeitpunkt beim Betroffenen an, sondern auf die Anordnung der Maßnahme.
So ist bspw. die Frist gewahrt, wenn ein AB 2 Tage vor Fristende angeordnet, aber erst 2 Tage nach Fristende beim Betroffenen in den Kasten geschmissen wird.
Grob kann man jedoch sagen, dass man nach 3 Monaten und ca. 14 Tagen Postlaufzeit recht sicher sein kann, dass Verjährung eingetreten ist.
MfG
Durban :)
sanny91
11.03.2011, 17:23 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Na dann lass ich mich mal überraschen...;)
Danke für eure fleißigen Ratschläge...;)
Xiryrg44
29.05.2011, 13:57 Uhr
zu: Fahrverbot
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem, genau heute Morgen stand ich an der Ampel, er war rot, und rot, und rot. Die alle Ampeln waren rot. dann dachte ich, dass Ampel nicht richtig funktioniert und führe weite, hinten mir war ein Auto mit Polizei. Natürlich haben die mich gestoppt und meine Dokumente überprüft. Dann mir wurde gesagt, dass ich mindestens 3 Monaten Fahrverbot habe und noch muss ich Bußgeld zahlen.
Und meine Frage folgende:
Das ist nicht zu vielen - 3 Monaten Fahrverbot?
Danke in Voraus
Peg
29.05.2011, 14:19 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Das hier
»In erster Instanz hatte ein Amtsgericht den Verkehrssünder aufgrund der überaus langen Rotlichtdauer zu einer Geldbuße von 230 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Der Mann klagte dagegen vor dem Kammergericht und bekam Recht. ... Die Richter setzten die Buße daher auf den Regelsatz von 125 Euro und einen Monat Fahrverbot herab «
ist sicherlich für dich interessant.
Der oa Text findest du hier.
http://www.n-tv.de/auto/Kein-hoeheres-Bussgeld-art
icle2137086.html
Und eine Berufung auf das Aktenzeichen ist sicher nicht von Nachteil, WENN überhaupt ein Schreiben mit dem Inhalt kommt, wie ihn dir der Polizist angekündigt hat.
Ich bin nicht selten von den Socken, wie wenig Ahnung einige Polizisten von Strafmaßen haben. :o(
Wäre aber schön, wenn sie das auch sagen (oder schweigen) würden.
milanista305
29.05.2011, 14:22 Uhr
zu: Rotlichtverstoß
@ Xiryrg44:
Soweit ich weiß, kann es nur einen Monat Fahrverbot geben (Bußgeldkatalog Nr. 132.3). Oder ist der Sachverhalt hier ein anderer? Aber 3 Monate scheinen mir auf jeden Fall zu viel.
Peg
29.05.2011, 14:37 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Irgendwo habe ich gelesen, dass es zu Ampelschaltungen (bzw. deren Phasen) Pläne gibt, nach denen die gesteuert werden (sollten?).
Dadurch lässt sich dann auch die sehr lange Dauer des/deines Rotlichtes
nachweisen - und auch dein Glaube an einen Ampeldefekt untermauern.
Leider ist mir die Quelle entfallen.
Ob du dir selbst wo diesen Phasenplan besorgen kannst, oder das mit Hilfe eines Anwalts geschehen muss, kann ich dir nicht sagen. :o(
Vielleicht findet sich hier noch jemand, dessen Gedächtnisleistung besser ist als meine. Ansonsten einfach mal da
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx
nachfragen. Dort weiß es bestimmt jemand.
Xiryrg44
29.05.2011, 18:34 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
naja, es gibt ein Problem! das war im 06.30 morgens, es war rot und ich bin gestanden, ich hab etwa 3 Min gewartet, dann alle Ampeln waren Rot, alle!
Ich dachte, dass Ampel nix funktioniert und wieder weiter gefahren. Hinten mir, war ein Auto, aber kein Polizei Auto, sonder ganz normale PKW, das Auto hat mich überholt und sagte, dass sie Polizei sind und ich muss halten, halten auf Fußgänger weg!!! Die hatten schwarze Kleidung, aber natürlich haben mich Ausweis gezeigt. dann sie haben meine Dokumente genommen und etwa 4 Min ins Auto gesetzten. Dann habe ich meine Dokumenten zurück gekriegt, und einen hat mir gesagt:
Sie haben jetzt 3 Monaten Fahrverbot und alles bekommen Sie per Post.
Eigentlich muss ich etwas von denen kriegen oder?
Peg
29.05.2011, 20:46 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Die Polizisten sind nicht die, die dir so ein rechtsgültiges Fahrverbot erteilen können. Darüber entscheidet das Gericht.
Das entscheidet auch über die Dauer und sagt dir wann du (wg. was und wo) den Führerschein abgeben musst.
Hattest du binnen der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot, kannst du dir den Termin dafür binnen der 4 Monate nach Rechtskraft selbst aussuchen - solange das Fahrverbot bis zu einem Monat (davon gehe ich aus!) dauern soll.
Ansonsten ----> ab zum Anwalt!
Kleine Frage am Rande:
Weißt du eigentlich sicher, dass die Ampel nicht tatsächlich defekt war?!? Hast du sie nochmals (vll. im Rückspiegel) umspringen sehen (sind dir die Zivilbeamten über die rote Ampel gefolgt) ?
Wenn die Ampel für dich immer "rot" zeigte, würde ich mich daran begeben, der Sache auf den Grund zu gehen.
Scheinbar fand sich hier noch keiner ein, der dazu eine Aussage machen kann, wo man eine solche Auskunft erhalten kann.
Deshalb würde ich nun tatsächlich den Fall im Nachbarforum posten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx
Nicht, dass du Entlastendes nicht beweisen könntest, weil du dich nicht rechtzeitig darum bemühtest!
Wann rechtzeitig ist, kann ich dir nicht sagen, evtl. könnte es "morgen" bedeuten.
durbanZA
01.06.2011, 21:31 Uhr
zu: Fahrverbot in Probezeit?
Hallo. :)
Ein Rotlichtverstoß ist nicht vorwerfbar, wenn man von einem Defekt der LZA ausgehen durfte.
Eine lange Rotlichtdauer kann (wenn es keine anderen Anzeichen gibt) eine solche Annahme rechtfertigen.
3 Minuten sind dadurch jedoch zu kurz, die Rechtsprechung pendelt sich diesbezüglich bei ca. 10 Minuten Rotlichtdauer ein.
Der Bußgeldkatalkog sieht ein FV von einem Monat für einen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.
Sofern nicht irgendwelche außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ist eine Abweichung vom Regelmaß rechtswidrig.
Ich würde hier mit nicht mehr als einem Monat FV rechnen.
Oft kennen sich die Polizisten mit den Sanktionen nicht aus, weil das nicht deren Baustelle ist.
MfG
Durban :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?
Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen
Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer
Mit einer Unterführung für Radfahrer
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
Ich selbst
Das Motorrad
Der rote Pkw
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