Oddy
19.01.2011, 21:15 Uhr
21 km/h zu schnell in der Probezeit
Hallo,meine Tochter ist nach eindreiviertel Jahren mit meinem Fahrzeug zum ersten mal geblitzt worden!Nun droht ihr ja ein Aufbaukurs und eine Probezeizverlängerung. Wenn ich nun im Anhörungsbogen angebe,dass ich mein Fahrzeug meiner Frau überlassen habe, und sie unterschreibt,dass sie "mit dem Fahrzeug unterwegs war" und das klappt obwohl das Bild meiner Tochter gestochen scharf ist,dann wäre es ja schön!
Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?
Peg
20.01.2011, 14:13 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit
»Aber was drohen für konsequenzen wenn es schief geht?«
Deine Tochter könnte lernen, dass man für eigene Fehler selbst einstehen muss und Mama und Papa nicht aus jedem Schlamassel helfen können (oder wollen).
Also echt tragisch .... :o(
Ich bin selbst Mutter. Und ich habe meinen Sohn dorthin erzogen, dass er über die Konsequenzen seines Tuns nachdenkt, bevor er es angeht.
Erziehen bedeutet mE weit mehr, als den Kindern immer gefallen zu müssen.
Denke mal darüber nach.
durbanZA
20.01.2011, 19:17 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell in der Probezeit
Wenn Du als Fahrzeughalter wider besseren Wissens jemanden anderen als Fahrer angibst, kann das den Straftatbestand der falschen Verdächtigung, § 164 StGB, erfüllen. Das wäre dann also eine ganz andere Schublade als die bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.
Für den Straftatbestand ist es egal, ob man nun schreibt "X ist gefahren" oder "ich habe X das Fahrzeug überlassen", das Gesetz hält sich da nicht an Wortklaubereien auf.
Ob man dieses Risiko auf sich nehmen will, muss jeder selbst wissen. Die tatsächliche Einleitung eines Strafverfahrens mag nicht die Regel sein, aber sie kommt vor.
Nicht strafbar ist es dagegen, wenn jemand anderes fälschlicherweise sich selbst der Tat bezichtigt.
mfG
Durban :)