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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Goonzo
22.11.2010, 23:26 Uhr

Fahrverbot oder nicht ?

Guten abend !

Ich wollte mal fragen bin außerorts mit 39 kmh zu schnell geplitzt worden habe dan erst einen bescheid bekommen wo es his 3 punkte 183,50€ geld strafe und dan noch einen monat fahrverbot!

da wusten die noch nicht das ich noch in der probezeit war .

nun wissen sie es und habe einen neuen bescheid bekommen in dem stand aufbauseminar wegen probezeit und verlängerung um 2 jahre .

meine frage laut dem bußgeld reschner hir bekomme ich kein fahrverbot, und laut meinem onkel auch nicht, muss ich ihn jetzt doch abgeben oder nicht wegen dem aufbauseminar ?vorher noch nie negativ aufgefallen ?

danke im voraus MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.11.2010, 07:00 Uhr

zu: Fahrverbot oder nicht ?

Auch wenn ich noch einen zusätzlichen Bußgeldrechner
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index
.php

befragte, komme ich auf keine Beträge, die (allein für den Tempoverstoß) deckend wären. :o(
Und selbst dann finde ich keinen Hinweis, der ein Fahrverbot rechtfertigen würde.
Könntest du hier vllt einmal die §§, bzw. die Ziffern des Bußgeldkataloges nennen, die dir zur Last gelegt werden?

Aber unabhängig davon, wird (bei der Rechnung) das Aufbauseminar und die verl. Probezeit korrekt sein. Die separate Post, die du dazu bekamst, erklärt sich aus der Tatsache, dass für Knöllchen und Probezeitmaßnahmen verschiedene Stellen zuständig sind.

Wie lange hast du das Knöllchen schon bei dir liegen (bzw. wann läuft deine Einspruchsfrist ab)? Denn üblicherweise kommt die Post bezgl. der Probezeitmaßnahmen nicht so zeitnah mit dem Knöllchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.11.2010, 15:28 Uhr

zu: Fahrverbot oder nicht ?

So, noch mal kurz gestöbert:
Das, was zu deinem Knöllchen passt, ist der Vorwurf:

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 160,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat

Kann es sein, dass du nur glaubtest außerhalb einer geschlosenen Ortschft zu sein?

Damit hätten der Vorwurf, das Knöllchen und auch die Probezeitmaßnahmen ihre Richtigkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Straßenbahnen

Fahrräder

Motorräder