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Bußgeld, Punkte, Probezeit
JonesBlack
09.10.2010, 13:28 Uhr
Bitte helft mir!!!!!!
Hallo Leute,
ich habe ein ganz komplizierte Frage, ich bitte jemanden sie zu beantworten.
Bitte nur antworten, wenn Ihr es wisst!!!
Ich bin 20 Jahre alt und komme aus Bayern
seit ca. 2 jahren habe ich meinen Führerschein!
Zurzeit habe ich 13 Punkte in Flensburg ( 12 Punkte wegen einem Gericht und 1 Punkt wegen telefonieren am Steuer)
Dadurch musste ich ein Aufbauseminar vor 3 monaten machen, dies habe ich auch getan. meine probezeit würde dadurch um 2 Jahre verlängert.
nun bin ich letze woche in einer 30 zone geblitzt mit ca. 40 kmh, keine große sache, ca. 20 euro strafe..aber keine punkte..
nun die eigentliche frage.
paar tage später bin ich in baden württemberg außerhalb geschlossener ortschaften in einem waldstück 70 zone mit ca. 100-105 kmh geblitzt worden. ich schätzt 1 monat fahrverbot, haufen geld zahlen, usw usw..
aber was passiert wirklich???
nochmal zusammen gefasst:
13 Punkte
Aufbauseminar gemacht
2 Jahre Probezeitverlängerung
1x mal geblitzt mit ca. 10-12 kmh zu schnell ( noch nichts bekommen, wird aber kommen)
1x geblitzt in 70 zone ca. 30-35 kmh zu schnell (außerhalb geschl. ort.)noch nichts bekommen, wird aber noch)
was passiert mit meinen Führerschein? entzug? fahrverbot?
eine frage noch, offiziell weiß ich ja noch nicht, dass ich geblitzt worden bin, kann ich jetzt nächste woche mich in einer fahrschule anmelden und Punkteabbau machen? sodass ich nicht über 13 punkte komme ? bzw. darf ich überhaupt ein Punkteabbau machen?
bitte helf mich, bin sehr angewiesen auf mein führerschein!!!!
danke im voraus!!!!
lieben gruß
jonas
Gerry3107
09.10.2010, 13:46 Uhr
zu: Bitte helft mir!!!!!!
Hi Jonas,
schon echt komisch Deine Geschichte.
Wie Du schon selber schreibst: "...bin sehr angewiesen auf mein Führerschein", irgendwie nichts dazu gelernt ?!
Jaja schon gut, ist nicht die Antwort die Du wolltest, aber ich kann solche Menschen nicht verstehen, 13 Punkte in der ersten Probezeit, Aufbauseminar, Haufen Kohle weg, was muß denn passieren, damit Du Dich benimmst und nicht wie einer auf dem Rummel !?
Wenn Du den Schein doch so sehr brauchst, würde ich langsam mal anfangen über mich nachzudenken.
Ansonsten meine Meinung : Schein weg, denn irgendwie bist Du unbelehrbar !
VG
JonesBlack
09.10.2010, 15:10 Uhr
zu: Bitte helft mir!!!!!!
jaja, das hat nichts damit zu tun dass ich unlernbar bin, keine sorge.
ich habe ja auch nicht 12 punkte bekommen weil ich nicht autofahren konnte oder zu schnell unterwegs war sondern vom gericht aus...aber andere geschichte..
kannst du mir nicht mehr antworten geben..???
genauere daten? wie lange, oder was man evtl. noch machen kann?
denn deine antwort bezieht sich 95% auf benehmen und dass du solche menschen nicht verstehen kannst...
danke..
Peg
09.10.2010, 18:17 Uhr
zu: Bitte helft mir!!!!!!
Zu deiner Frage: "Was passiert mit dem Führerschein?"
Schaue hier http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg34/bilde
r/probezeit.gif rein.
Zum Punkteabbbau:
Wenn ich dich recht verstand, hast du ein Aufbauseminar fristgerecht besucht. Dann einen weiteren A-Verstoß begangen.
Der normale Gang wäre nun:
Du bekommst eine "Einladung" zur verkehrspsychologischen Beratung. Allein diese Maßnahme wird dein Punktekonto um 2 Points erleichtern.
Da du laut http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/ deinen Punktestand eh nur einmal in 5 Jahren reduzieren kannst, hätte das also keinen Sinn, selbst vorher noch was in dir Gänge zu leiten.
Statt dessen solltest du vielleicht mal darüber nachdenken, deine Probezeit um ein Jahr zu verkürzen (was mE dem Überleben deines Führerscheins dienlich sein könnte). Infos findest du hier: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbi
ldungsphase.php
Aber da musst du (jetzt ausnahmsweise und nicht auf der Straße!) Gas geben:
Denn das Projekt gibt es nur noch bis Jahresende.
Dann noch abschließend zu deiner
Geschwindigkeitsüberschreitung (105 bei 70):
Korrekt, es ist ein A-Verstoß. Ja, er bringt dir Knöllchen, Punkte und die Enladung zur psychol. Beratung - aber er bringt dir kein Fahrverbot. Das gibt es außerorts erst bei einer Überschreitung von 41 km/h und mehr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte
Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?
Auf ein Gefahrgutfahrzeug
Auf ein Fahrzeug mit Überbreite
Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte
Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?
Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist
Ja, wenn die Fahrbahn nass ist
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