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Bußgeld, Punkte, Probezeit
ACAB
25.09.2010, 00:57 Uhr
Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Habe ein Bußgeld sowie einen Punkt bekommen weil ich diese eine Plakette nicht hatte und im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte oder so.
Auf jeden Fall einen Punkt und das in meiner ohnehin schon durch MPU verlängerten Probezeit.
Womit habe ich jetzt zu rechnen wenn ich das Bußgeld bezahlt habe?
ACAB
25.09.2010, 12:12 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Handelt es sich um einen A- oder B-Verstoß? Oder muss ich jetzt so oder so ein Aufbauseminar machen wegen einem Punkt in der (bereits verlängerten) Probezeit?
Peg
25.09.2010, 17:57 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Die fehlende Umweltplakette ist ein B-Verstoß. Siehe dazu
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=4bd
b07200ef5289c71077b3a05d04c80&showtopic=71767&
amp;view=findpost&p=1056715267
Die Sache mit "durch MPU verlängerte Probezeit" habe ich nicht wirklich verstanden.
Bedeutet das, dass du dich bereits bei Punkt 4 der Probezeitmaßnahmen, nach dieser Graphik
http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg34/bilde
r/probezeit.gif
befunden hast?
to
25.09.2010, 20:11 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Die Probezeit wird schonmal nicht durch eine MPU verlängert.
Hier ist wahrscheinlich - bedingt durch ein Alkohol- oder Drogendelikt, ein besonderes ASF nach § 36 FeV angeordnet worden, welches von einem Psychologen durchgeführt wird.
ACAB
27.09.2010, 00:11 Uhr
Erstmal danke für die Antworten!!!
Hm also scheinen keine weiteren Folgen zu drohen?
Ich dachte man hätte mir mal gesagt dass meine Probezeit verlängert wurde. Musste wegen Drogen zur MPU und danach noch irgendein Aufbauseminar machen um den Führerschein wieder zu bekommen.
Wie ist es eigentlich mit geblitzt werden? Ist ein A-Verstoß, oder? Wohne in Frankfurt da passiert das einem leider schnell! Bin mir nämlich nicht sicher ob ich mal geblitzt wurde. Ist aber schon einige Wochen her (weiß es nicht genau) und habe noch keine Post bekommen. Wielange dauert es normalerweise bis der Brief kommt?
Und was ist eigentlich mit Auto ummelden bei Umzug? Habe neuen Hauptwohnsitz (hab den alten glaub ich als Zweitwohnsitz gelassen oder so) und habe gehört dass man eine Strafe bekommt wenn man sich mit der Ummeldung des Autos länger als sechs Wochen Zeit lässt oder so.
Schonmal danke für die Hilfe im Voraus, tolles Forum hier!
Peg
27.09.2010, 14:46 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 20 km/h hat keinen Einfluss auf die Probezeitmaßnahmen. Erst ab dem 21. km "über erlaubt" ist es ein A-Verstoß. Vorher heißt es "nur": Zahlen und fröhlich sein. ;o)
Peg
27.09.2010, 15:22 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Zur Ummeldung und den Fristen:
Die Bußgeldkatalognummer 180 sagt dazu
Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, verstoßen: 15 €
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?s=174
Ein A-Verstoß ist das Nichtummelden sicherlich nicht. Und bei den B-Verstößen ist erläutert:
» .... Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten. «
Und nun fängt auch mein gedankliches Problem an:
Weil ich auf Quellen stoße, die die Höhe des Bußgeldes von der Fristüberschreitung zur Ummeldung abhängig machen:
» Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann.Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. «
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/news/1753.html
Ist es deshalb so, dass die verspätete Ummeldung mal ein B-Verstoß sein kann und mal nicht? Je nachdem wie lange die Frist überschritten wurde?
ACAB
27.09.2010, 23:18 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Okay, ich muss jetzt aber doch noch mal auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen.
Das mit dem Parken und der Plakette bei mir war also nur ein B-Verstoß, in dem Schreiben steht aber dass ich einen Punkt bekommen habe und wer in der Probezeit einen Punkt bekommt muss an einem Seminar teilnehmen, oder?
Peg
27.09.2010, 23:52 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Nein, grundsätzlich ist das nicht (wenn auch häufig ,o) ).
Für ein Handytelefonat bekommt man zB auch einen Punkt, aber keine "Einladung".
Peg
28.09.2010, 00:09 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Hier für dich noch einmal eine Auflistung der A- und B-Verstöße:
»
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus «
Die Sache mit der Umweltplakette ist eine unbefugte Beutzung eines Fahrzeuges (ohne Plakette hast du nichts in der Umweltzone zu suchen).
ACAB
28.09.2010, 14:28 Uhr
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Alles klaro, dann noch eine allerletzte Frage:
Es gibt auch keine Regelung wegen der ich jetzt irgendwie eine "Einladung" oder ähnliches bekomme weil mein Bußgeld ca. 73€ betrug, oder?
Entschuldigt meine extreme Verunsicherung aber habe wie gesagt schlechte Erfahrungen rund um den Führerschein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
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