Finsch
06.09.2010, 13:21 Uhr
Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?
Hallo zusammen,
ich bin im Besitz eines Führerschein der KLasse M gewesen als ich in eine Kontrolle gekommen bin. Dies hat zur Folge, dass ich eine MPU ablegen musste welche ich auch auf Anhieb bestanden habe. Nachschulungen oder ähnliches musste ich nicht besuchen. Nach diesem Vorfall habe ich meinen Führerschein der Klasse B gemacht (20.08.2008)
Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe oder nur die regulären 2 Jahre da sich die ganze Geschichte vor meinem ersten Probezeittag ereignet hat?
VIelen Dank für alle Antworten und viele Grüße
Finsch
Peg
06.09.2010, 20:50 Uhr
zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?
**Die Frage ist nun ob ich durch meinen Vorfall automatisch 4 Jahre Probezeit habe **
Nein, hast du nicht
Finsch
06.09.2010, 22:35 Uhr
zu: Wird die Probezeit auch verlängert bei vergehen außerhalb (vor ) der Probezeit?
Hallo zsuammen,
super vielen Dank für die schnelle Antwort!
Viele Grüße und gute Fahrt
Finsch