Goonzo
08.07.2010, 13:54 Uhr
Anhörung im Bußgeldverfahren !
hallo erst mal !
habe heute ein schreiben vom regierungspräsidium kassel bekommen ,
da wird mir vorgeworfen in einer baustelle auf der bundesstraße normal 80km
mit 99km gefahren zu sein ( das ist auch korrekt ) nun heist es aber leider das da keine 80km sondern 60 km wahren !
bin direkt hin gefahren um es zu uberprüfen und leider idt da echt ein schild mit60km das aber nur sehr schlecht zu sehen ist ! und da ich auf der linke spur gefahren bin und recht reger verker wahr wirklich keinen einplik auf dieses schild hatte das sich auch nur über 10meter zieht also da nach wieder 80km
wenn ich da jetzt recht informirt bin heist das 2jahre bei probezeit und aufbauseminar die srafe natürlich noch da zu , kann ich da irgent was machen da es mir wirklich nicht bewust war die vorgegebene geschwindigkeit so hoch zu über schreiten ??
mit freundlichen grüßen und vielen dank
schneider .
Peg
08.07.2010, 15:55 Uhr
zu: Anhörung im Bußgeldverfahren !
Da es bei dir ja um richtig viel geht, würde ich eine Fotoserien (oder einen Filmmitschnitt) von dem Bereich machen um den es hier geht.
Vielleicht findest du ja noch nette Freunde, von denen dich einer beifahren lässt um die Aufnahmen zu machen - und der andere so fährt, dass du belegen kannst, von deiner Position das entspr. Schild nicht sehen konntest.
Wenn die Aufnahmen deine Aussage unterstreichen, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Vielleicht bist du ja entspr. versichert.
Aber selbst wenn nicht, kann ich mir vorstellen, dass sein Honorar nicht soooo dramatisch ist.
Aber wir haben hier ja einen solchen. :o)
Mal schauen, was der von der Idee hält .... ;o)
Goonzo
08.07.2010, 16:26 Uhr
zu: Anhörung im Bußgeldverfahren !
das wehre ja schon mal eine idee das werde ich auch mal machen hört sich gut an ! dazu schon mal vielen dank!
durbanZA
08.07.2010, 16:36 Uhr
zu: Anhörung im Bußgeldverfahren !
Das sieht nicht allzu rosig aus.
Zunächst einmal eine Verständnisfrage: War das VZ ausschließlich rechtsseitig aufgestellt?
Dir wird nicht unterstellt, dass Du die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsätzlich, also wissentlich oder absichtlich mißachtet hast. Vorgeworfen wird ein fahrlässiger Verstoß.
Der ließe sich nur entkräften, wenn bei Beachtung jeglicher Sorgfaltspflichten der Verstoß trotzdem nicht vorwerfbar wäre.
Gegen Dich spricht dabei, dass Du auch schneller gefahren bist, als Du gedacht hättest zu dürfen.
Bei Fahrlässigkeitsdelikten zählt die Sorgfaltspflichtverletzung.
Und dass Du sowieso (auch bei 80) zu schnell warst, verstärkt den Eindruck, dass Du die Pflicht, auf Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten, missachtet hast.
Das Schild müsste schon extrem schlecht stehen, damit man die Vorwerfbarkeit verneinen könnte.
Zum Ablauf:
- Höchstwahrscheinlich wird ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
- Gegen diesen kannst Du dann Einspruch einlegen. Denn kannst Du begründen, musst Du aber nicht.
- Dann geht die Akte ans Gericht zur Anberaumung einer Hauptverhandlung.
- In der HV kannst Du Deine Argumente schildern. Der Richter entscheidet.
Übrigens: Die Probezeitmaßnahmen stehen nicht im Bußgeldbescheid, weil diese erst eingeleitet werden, wenn der Verstoß rechtskräftig geworden ist.
Immerhin hat man so Zeit, sich auf die zusätzlichen Kosten vorzubereiten.
mfG
Durban