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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sexonthebeach
06.06.2010, 10:24 Uhr

glatteis

Hallo,
mir ist folgendes passiert:
ich bin in der probezeit und bin in eine rechts vor links straße mit schrittgeschwindigkeit eingefahren.es war glatt und von rechts kam ein auto.die straße war uneinsichtig und ich bremste sofort als ich die fahrerin sah.da es aber zu glatt war rutschten unsere autos leicht ineinander, das mit schrittgeschwindigkeit und ich hatte keine chance zum stehen zu kommen,wegen der glätte.da es unser beider erster unfall war,riefen wir die polizei.
die polizei sagte ich bekomme nur 40 euro bußgeld und einen punkt in flensburg,wenns schlecht läuft.
so nun habe ich ein bußgeld von 144 euro zahlen müssen,ein aufbauseminar und 2 jahre der probezeit verlängert bekommen.
ist das rechtens und kann ich mich da wehren,da es eben durch wetterverhältnisse und durch die glätte verursacht wurde.
bitte helft mir, danke im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.06.2010, 11:17 Uhr

zu: glatteis

»die straße war uneinsichtig«

Diese Strassen auch immer....

»da es eben durch wetterverhältnisse und durch die glätte verursacht wurde«

Dann verlänger mal dem Wetter die Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.06.2010, 23:40 Uhr

zu: glatteis

wenn du schon gezahlt hast, ist alles zu spät.
dann sind die restlichen fragen überflüssig

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.06.2010, 15:46 Uhr

zu: glatteis

Der Bußgeldbescheid scheint rechtskräftig geworden zu sein, damit ist der Drops gelutscht.

Aber selbst wenn:

»kann ich mich da wehren,da es eben durch wetterverhältnisse und durch die glätte verursacht wurde.«

Wird durch den Wetterverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit (bei Glätte gerutscht) ein Unfall verursacht, so sind die Probezeitmaßnahmen zwingend.

Die Anordnung des Aufbauseminars ist also rechtmäßig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

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Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren