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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Blackbird
31.12.2009, 16:04 Uhr
Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer
Habe heute eine Anzeige ins Haus bekommen.
Ich selber bin Auszubildener und ware an den Tag beifahrer. Ich habe jedoch für Ladungssicherung ein Bußgeld Bescheit in höhe von 75euro und 3 Punkten bekommen.
Dürfen die das Überhaupt? Ich war nur Beifaher. Ausserdem kann ich als Auszubildener ja eh nichts ändern, da ist doch der Chef und der Fahrer für verantwortlich. Oder nicht?
Mfg Blackbird
Wackeldackel
01.01.2010, 17:08 Uhr
zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer
Wenn das so stimmt, müsste Dich der Fahrer bei der Polizeikontrolle als Fahrer angegeben haben.....
Wurdest Du denn aufgefordert, Deine Personaldokumente dem Beamten auszuhändigen (und hast Dich nicht darüber gewundert)?
Nach Deiner Darstellung kann es sich nur um eine Verwechslung der Daten Fahrer/Beifahrer handeln.
Dann soltest Du schnellst möglich mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid vorgehen.
Vorab würde ich aber in der Firma (Geschäftsleitung) und auch bei dem betreffenden Fahrer mit dieser Problematik vorstellig werden. Eventuell wird Dir ein Deal (zB Bußgeld plus XXX Euro) angeboten, dass Du die Angelegenheit dabei belässt....
WD
Blackbird
02.01.2010, 17:23 Uhr
zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer
nur ich bin ja noch in der Probezeit.
Die drei Punkte würden doch für eine Probezeit verlängerrung sorgen und für eine Nachschulung.
Oder nicht?
trexer
04.01.2010, 23:01 Uhr
zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer
jupps das würden sie!
Ladungssicherung ist Sache des Fahrers. Also solltest du dich kümmern, irgendwas stimmt da nicht.
Käy Cee
08.01.2010, 03:26 Uhr
zu: Ladungssicherrung, Bußgeld, Auszubildener, Beifahrer
Wenn du sagst das du an DEM Tag nur beifahrer warst, kann ich dann davon ausgehen, das du im Besitz eines LKW Führerscheins bzw. der LKW Fahrerlaubnis bist?
In diesem Fall hast du auch sicher eine Fahrerkarte oder führst eben deine Nachweise per Tachoscheibe.
Anhand dieser Dinge soltest du meiner Meinung nach problemlos belegen können, das du an diesem Tag den LKW nicht gelenkt hast.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte
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