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Bußgeld, Punkte, Probezeit (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 Ellysa
26.11.2009, 00:16 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
Aber es ist doch nicht strafbar, wenn der Halter des Fahrzeuges den Bescheid bekommt und bezahlt. Oder ist der zur Aufklärung verpflichtet?
 to
26.11.2009, 01:09 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
Für wie blöde haltet ihr eigentlich die Strafverfolgungsbehörden?
Wenn sich jemand auf sein "Zeugnisverweigerungsrecht" beruft, weil er keinen Familienangehörigen belasten muss....
...wo werden sie dann suchen???????
Habt doch mal Eier in der Hose und steht zu dem Mist den ihr verzapft habt!
 carhol
26.11.2009, 10:24 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
zeig du mal mehr arsch in der hose
wenn dein vater die aussage verweigert, wird die rennleitung bei dir vor der tür stehen (oder einen bildabgleich beim amt vornehmen) und sich deine nase ansehen. zu verweigern ist also zwecklos.
aber soweit kannst du anscheinend nicht denken.
mfg
 Georg_g
26.11.2009, 14:00 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
Nachdem der TE nun sowohl Eier als auch Arsch in der Hose hat und der Rest hoffentlich auch vorhanden ist, könnte er folgendes machen, wenn der Vater bereit ist die Punkte zu übernehmen:
Hat der Vater bereits einen Bußgeldbescheid bekommen, dann einfach bezahlen. Er bekommt dann die Punkte.
Hat der Vater einen Anhörungsbogen bekommen, dann kann er sich darin einfach selbst als Fahrer angeben. Forscht die Behörde nicht weiter nach, dann bekommt er irgendwann einen Bußgeldbescheid, siehe vorherigen Absatz.
Nur wenn man bei der Bußgeldstelle merken sollte (anhand eines Fotoabgleichs), dass der Vater nicht der Fahrer gewesen sein, wird es etwas schwieriger. Bis dahin erst mal die obigen Varianten ausprobieren.
 to
26.11.2009, 14:24 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
»Geh besser mal zeitig ins bett und schreib ier nicht son mist!«
Den Mist hat ja wohl derjenige gemacht, der zu schnell gefahren ist.
Kleiner, es ist an der Zeit, endlich mal erwachsen zu werden.
Wer wie klein Blödi durch die Stadt heizen kann, der muss auch die Konsequenzen zu tragen bereit sein. Ansonsten bleibst Du besser im Kindergarten.
 Georg_g
26.11.2009, 18:50 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
»Ich dachte genau wie mondaz das das mit dem Übertragen möglich ist.«
Ein förmliches "Übertragen" von Punkten oder Bußgeld gibt es natürlich nicht. Man kann aber dem Vater, wenn er den Bußgeldbescheid bekommen hat, nicht verbieten, dass er das Bußgeld einfach überweist. Ebenso ist er nicht dazu verpflichtet, dass er der Behörde mitteilt, dass er gar nicht der Fahrer war.
»Bzw Aussage verweigern weil Familienmitglied.«
Das darf der Vater machen, aber dann weiß die Behörde natürlich, wo sie den tatsächlichen Fahrer zu suchen hat.
 Ellysa
27.11.2009, 21:22 Uhr
zu: 24km/h zu schnell...
Ja, genau das meinte ich ja.
Bei mir waren es nur 15 Euro und keine Punkte, weil ich 10 km/h zu schnell war... aber wer fährt schon gern genau 30 auf einer Hauptverkehrssstraße. Ich nun schon...
Allerdings ist bei der Punktesache ja auch das Problem, dass wenn dein Vater nun noch einmal richtig Punkte selber einfahren sollte, er schnell in einen kritischen Bereich kommen kann. Wenn der selber mal zu schnell fährt, ist er sofort Wiederholungstäter. Ich würde also bei meinen Kindern das nicht machen, wenn ich auf den Führerschein angewiesen bin.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?
27 m
36 m
18 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
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