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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Don06
21.02.2009, 14:48 Uhr

Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin, was mir droht.
Ich bin in eine Umweltzone ohne Plakette hineingefahren. Ein Beamter des Ordnungsamts hat das parkendes Fahrzeug gesehen. Daraufhin hat der Halter des Fahrzeugs eine Vorladung bekommen.
Ich selbst habe meinen Führerschein erst ein gutes Jahr lang und bin deshalb noch in der Probezeit. Nun steht auf das Fehlen der Umweltplakette ja ein Bußgeld von 40 EURO und 1 Punkt in Flensburg.
Ich glaube es handelt sich dabei aber "nur" um einen B-Verstoß, dann würde meine Probezeit nicht verlängert und ich müsste kein Aufbauseminar besuchen. Ist das richtig? Ach ja, ich bin bis dahin noch nicht negativ im Verkehr aufgefallen.
Die Tatsache, dass das Auto die Abgasnorm erfüllt wird mir wohl nichts nützen, korrrekt?

Die Forensuche habe ich benutzt, aber nichts brauchbares gefunden.

Gruß
Don06

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
22.02.2009, 12:11 Uhr

zu: Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Die fehlende Umweltplakette ist nach Anlage 12 FeV, Abschnitt B Nr. 2 ein B-Verstoß.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

"Sturztrunk"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Brücken

Auf Strecken, die durch Wald führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten