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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Don06
21.02.2009, 14:48 Uhr

Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin, was mir droht.
Ich bin in eine Umweltzone ohne Plakette hineingefahren. Ein Beamter des Ordnungsamts hat das parkendes Fahrzeug gesehen. Daraufhin hat der Halter des Fahrzeugs eine Vorladung bekommen.
Ich selbst habe meinen Führerschein erst ein gutes Jahr lang und bin deshalb noch in der Probezeit. Nun steht auf das Fehlen der Umweltplakette ja ein Bußgeld von 40 EURO und 1 Punkt in Flensburg.
Ich glaube es handelt sich dabei aber "nur" um einen B-Verstoß, dann würde meine Probezeit nicht verlängert und ich müsste kein Aufbauseminar besuchen. Ist das richtig? Ach ja, ich bin bis dahin noch nicht negativ im Verkehr aufgefallen.
Die Tatsache, dass das Auto die Abgasnorm erfüllt wird mir wohl nichts nützen, korrrekt?

Die Forensuche habe ich benutzt, aber nichts brauchbares gefunden.

Gruß
Don06

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
22.02.2009, 12:11 Uhr

zu: Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit

Die fehlende Umweltplakette ist nach Anlage 12 FeV, Abschnitt B Nr. 2 ein B-Verstoß.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen