Don06
21.02.2009, 14:48 Uhr
Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit
Hallo,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich etwas unsicher bin, was mir droht.
Ich bin in eine Umweltzone ohne Plakette hineingefahren. Ein Beamter des Ordnungsamts hat das parkendes Fahrzeug gesehen. Daraufhin hat der Halter des Fahrzeugs eine Vorladung bekommen.
Ich selbst habe meinen Führerschein erst ein gutes Jahr lang und bin deshalb noch in der Probezeit. Nun steht auf das Fehlen der Umweltplakette ja ein Bußgeld von 40 EURO und 1 Punkt in Flensburg.
Ich glaube es handelt sich dabei aber "nur" um einen B-Verstoß, dann würde meine Probezeit nicht verlängert und ich müsste kein Aufbauseminar besuchen. Ist das richtig? Ach ja, ich bin bis dahin noch nicht negativ im Verkehr aufgefallen.
Die Tatsache, dass das Auto die Abgasnorm erfüllt wird mir wohl nichts nützen, korrrekt?
Die Forensuche habe ich benutzt, aber nichts brauchbares gefunden.
Gruß
Don06
Andreas Wismann
22.02.2009, 12:11 Uhr
zu: Keine Umweltplakette => Verlängerung der Probezeit
Die fehlende Umweltplakette ist nach Anlage 12 FeV, Abschnitt B Nr. 2 ein B-Verstoß.