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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PORNSTYLE
29.09.2008, 22:17 Uhr

!!! Versicherung !!! BITTE SCHNELLE ANTWORT

Hallo ich habe eine frage die sehr WICHTIG ist und wenn es geht auch SCHNELL

Also jetzt zu meiner Frage ich und ein freund von mir wollen über das wochenende wegfahren ich habe noch kein Auto führerschein er aber (hat seit 1 Jahr ein Auto VS), und er hat auch im moment kein auto. Ich habe meine schwester ( hat jetzt 2 Jahre ihr Auto VS) gefragt ob wir ihr auto über das wochenende haben könnten sie hatte nichts dagegen blos wir wissen nicht wie es mit der versicherung ist wenn etwas passieren sollte, oder soll er eingetragen werden als fahrer?

bitte um eine schnelle Antwort
Danke
Mfg
PORNSTYLE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.09.2008, 22:36 Uhr

zu: !!! Versicherung !!! BITTE SCHNELLE ANTWORT

Das hängt davon ob, welchen Vertrag bzw. welchen Tarif deine Schwester hat. Wenn sie z.B. einen Alleinfahrerrabatt oder einen Ausschluss von Fahrern unter 20/21/23 Jahren hat, dann sollte dein Kumpel nicht mit ihrem Auto fahren. Hat sie keinen solchen "Spezialtarif", dann kann sie ihr Auto an jeden ausleihen, wie sie Lust und Laune hat.

Deine Frage kann dir also letztendlich nur deine Schwester beantworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

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