kleenJenny222
22.08.2008, 17:12 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
kommt drauf an ob du noch in der Probezeit bist! Wenn dir eine Nachschulung verordnet wird glaub ich kaum, dass du diese umgehen kannst! Außer du willst deinen Lappen loswerden *g*
Alinchen
22.08.2008, 17:21 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
jap bin noch in der probezeit!
durbanZA
23.08.2008, 11:14 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
Die Einleitung der Probezeitmaßnahmen sind zwingend, sobald der BUßgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
In diesem Fall führt kein Weg daran vorbei.
mfG
Durban
Alinchen
05.09.2008, 19:46 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
habe jetzt meinen busgeldbescheid bekommen darin steht das ich 50€ +20€ gebüren bezahlen soll und ein punkt bekomme ! die haben mich jetzt so bestraft als wenn ich nicht mehr in der pobezeit bin ! können die jetzt noch nachträglich nen aufbauseminar anordnen ???? weil eigendlich hätte ich viel mehr bezahlen soll und hätte 3 punkte bekommen müssen + nachschulung und 2 jahre pobezeit verlängerung !?
carhol
05.09.2008, 22:15 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
die aufforderung zum aufbauseminar kommt einige monate später von deinem sva und dann wird die pz verlängert.
mfg
durbanZA
06.09.2008, 02:00 Uhr
zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft
Gut' Ding will Weile haben.
Die Maßnahmen bezüglich der Probezeit sind keine "Strafe" im engeren Sinne, sondern fahrerlaubnisrechtliche (also verwaltungsrechtliche) Maßnahmen mit pädagogischem Hintergrund.
Sie folgen aus der Rechtskraft eines entsprechenden Verstoßes.
Erst also, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, wird Meldung an die Führerscheinstelle gemacht, die dann die Probezeitmaßnahmen anordnet.
Tut mir leid, dass Carhol und ich den Abend versaut haben.
mfG
Durban