Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
21.05.2008, 16:39 Uhr

Probezeit, MPU

Mir wird sehr wahrscheinlich wegen drei Verstößen in der Probezeit der Führerschen entzogen. Wenn ich jetzt so ein Seminar mache zur Abkürzung der Probezeit um ein Jahr, wird sich die Führerscheinstelle dann eher eine MPU anordnen weil ich dann nicht mehr in der Probezeit bin oder nicht? Muß ich überhaupt zur MPU? Die Führerscheinstellen geben diverse Antworten wenn man nachfragt. Die einen sagen daß das auf den Einzelfall ankommt ob man zur MPU muß, die anderen sagen nein man muß erst nach Neuerteilung des Führerscheins zur MPU wenn wieder ein Vorfall vorliegt.

Das erste Vergehen war ein Vorfahrtsdelikt, das zweite zu schnelles Fahren um 21 kmh, das dritte war eine fahrlässige Körperverletzung an einem Radfahrer. Bin beim Rechtsabbiegen etwas auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten weshalb ein Radfahrer stark gebremst hatte und über seinen Lenker flog.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2008, 01:25 Uhr

zu: Probezeit, MPU

Warum schreibst Du in Deinem alten Thread nicht weiter?

» Wenn ich jetzt so ein Seminar mache zur Abkürzung der Probezeit um ein Jahr, wird sich die Führerscheinstelle dann eher eine MPU anordnen weil ich dann nicht mehr in der Probezeit bin oder nicht? «

Das ist für die Beurteilung nicht relevant.

»
Die einen sagen daß das auf den Einzelfall ankommt ob man zur MPU muß «


stimmt. Wie ich schon sagte, das liegt im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

» die anderen sagen nein man muß erst nach Neuerteilung des Führerscheins zur MPU wenn wieder ein Vorfall vorliegt. «

Die haben auch nicht Unrecht. Nach der Neuerteilung (ob mit MPU oder ohne) führt jeder A-Verstoß zwingend zur -ggf. erneuten- MPU.

Die Versöße sind in meinen Augen nun nicht gerade MPU-indizierend, aber eine verbindliche Antwort kann Dir nur der Sachbearbeiter in Deiner Fsst geben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
22.05.2008, 01:30 Uhr

zu: Probezeit, MPU

Über eine (eventuelle) MPU entscheidet allein die Fahrerlaubnisbehörde.

Wobei Deine bisherige (Verkehrssünder-) Karriere nicht gerade für Dich spricht.

Wenn der Sachbearbeiter den Drang verspürt, Dich aufgrund Deiner bisherigen Fehlleistungen auf Deinen medizinischen und psychologischen Zustand überprüfen zu lassen, dann wirst Du da durch müssen, wenn Du wieder eine Fahrerlaubnis anstrebst.

Alternativ und zudem noch deutlich günstiger, gibt es Monatskarten oder Jahreskarten für den ÖPNV.

Damit läuft man bestimmt nicht Gefahr, zur Gefahr für sich selbst andere zu werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge